Hallo zusammen,
mal eine Frage an alle die Fahrräder überlassen bzw. die Überlassung verbuchen.
Im neuen § 8 Nr. 1d werden die Leasingraten für die Elektromobilität nur zur Hälfte dazugerechnet.
Das betrifft auch die E-Bikes.
Aber was ist denn mit den ganz normalen Rädern die überlassen werden.
Sind die Leasingraten hier ganz hinzuzurechnen?
Rechnet ihr aus den Leasingraten auch die Versicherung und das Service-Paket heraus und bucht das gesondert, damit hier keine Hinzurechnung erfolgt?
Danke für eure Antworten.
VG
Kann keiner hierzu etwas berichten?