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Löschung Anlagevermögen nach Übertragung auf anderen Mandanten § 6 Abs. 5 EStG

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letzte Antwort am 08.04.2024 17:47:47 von wielgoß
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Kati1902
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

ich habe ein Problem nach erfolgreicher Übertragung des Anlagevermögens auf den neuen Mandanten muss ich nun den Anlagebestand beim alten Mandanten löschen.

 

Die Vorjahre müssen aber wegen der E-Bilanz erhalten bleiben.

 

Hat hier jemand eine Lösung? 

 

 

SuHe1589
Beginner
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Nachricht 2 von 5
405 Mal angesehen

Hallo,

 

ich stehe gerade vor dem selben Problem.

 

Haben Sie zwischenzeitlich eine Lösung gefunden?

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
383 Mal angesehen

Hallo,


wenn die Inventare nach dem Übertrag bei dem alten Mandanten nicht mehr erscheinen sollen, können Sie diese in dem betroffenen Wirtschaftsjahr mit der Bewegung "Vollabgang" ausbuchen.


Das Löschen hätte zur Folge, dass die Wirtschaftsgüter in allen Jahren (auch in den Vorjahren) gelöscht werden.
Wie Sie bei mehreren Inventaren gleichzeitig einen Vollabgang erfassen, erfahren Sie hier:

Eine Bewegung (z. B. Vollabgang) in mehreren Inventaren gleichzeitig erfassen

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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SuHe1589
Beginner
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Nachricht 4 von 5
368 Mal angesehen

Hallo Frau Schneider,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

Einen Abgang kann ich meines Erachtens nicht buchen. Ich möchte im alten und weiter bestehenden Mandanten keinen zusätzlichen Aufwand generieren.

 

In meinem Sachverhalt habe ich aus einer Buchhaltung 2 Buchhaltungen für 2 Filialen gemacht, um das Auftragswesen next für beide Nutzen zu können. Für den Abschluss und die USt-VA wird konsolidiert.

 

Ich habe etwas rumprobiert und jetzt über Korrektur Vortragswerte den Buchwert und die AfA zum 01.01.2024 auf 0,00 € geändert. Es scheint auf den ersten Blick so zu funktionieren.

 

Viele Grüße

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wielgoß
Experte
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Nachricht 5 von 5
353 Mal angesehen

Hallo,

 

ja, das funktioniert. Bitte beachten Sie aber, dass auch diese Inventare bei der nächsten Jahresübernahme mitgenommen werden - die bleiben also immer in der Inventarübersicht stehen.

 

Beste Grüße 

 

Christian Wielgoß 

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letzte Antwort am 08.04.2024 17:47:47 von wielgoß
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