Hallo zusammen,
folgendes Problem musste nach dem Brexit auftauchen, und ich weiß einfach nicht, wie ich damit umzugehen habe:
Ein Mandant hat im Dezember 2020 Ware nach England geliefert, die Rechnung ordnungsgemäß als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung abgerechnet. Der Brutto-Umsatz wurde in der ZM 12/20 gemeldet.
Die Zahlung des Kunden erfolgte jetzt im Januar 2021 mit Skonto-Abzug. Folgender Hinweis kommt nach Erfassung der Zahlung und Erfassung des Skonto-Betrages in der Spalte Skonto:

Leider werde ich aus dem genannten Dokument nicht schlau, wenn es um die Erfassung des Skonto-Abzuges geht. Soll/kann der Fehlerhinweis einfach übergangen werden? Muss/soll der Skonto-Abzug im Dezember 2020 erfasst werden, damit er in der ZM erfasst und gemeldet wird? Oder muss der Skonto-Abzug nicht mehr in der ZM erfasst werden, da er erst im Januar 2021 erfolgte? Auf welchem Konto des SKR04 muss der Skonto-Abzug erfasst werden?
Um Hilfe wäre ich sehr dankbar. Und ich denke, mit dem Problem bin ich nicht alleine.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Schönen sonnigen Tag noch !