Hallo Leute,
ich weiß das DATEV in den Kontenzuordnungen Änderungen vorgenommen hat.
Aber welche Konten darf ich den jetzt in der EÜR 2017 verwenden um eine USt.-VA 12/2017 (keine DFV) richtig zu buchen.
Sowohl Kto. 1704 als auch 1371 sind verboten und Änderungen am Standard will ich vermeiden.
Ich bin da jetzt echt ratlos.
Gruß A. Martens
Hallo Herr Martens,
weshalb ist Konto 1704 verboten?
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Ich erhalte folgende Meldung:
Ich möchte nun nicht unbedingt bei jedem Mandanten den Kontenzweck ändern.
Gleicher Fehler taucht auch beim Kto. 1371 auf.
Gruß A. Martens
Sorry, alles zurück.
Aufgrund des Updates waren ja neue Einstellung vorzunehmen und dort hatte ich wohl versehentlich "Bilanz" gewählt und nicht EÜR. Jetzt funktioniert alles.
Ich bitte um Entschuldigung und gehe jetzt erst einmal ins Wochenende.
Gruß A. Martens
Hallo Herr Martens,
bitte prüfen Sie mal, beispielsweise in den Eigenschaften zur Kontenzweckprüfung, welche Einstellungen für den Mandanten, insbesondere die Gewinnermittlungsart, gelten:
Ist EÜR in den Mandantenstammdaten hinterlegt, werden diese Konten nicht bemängelt.
Viele Grüße
Christian Wielgoß