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Kostenstellenrechnung

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letzte Antwort am 29.09.2016 15:04:16 von aw1
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aw1
Aufsteiger
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Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur Kosten- und Leistungsrechnung.

Unter dem Menüpunkt Stammdaten/KOST/Steuerungsdaten... kann ich einstellen wenn die FIBU Buchungen automatisch in die KOST Auswertungen übernommen werden sollen.

Wenn ich im Nachhinein noch Kostenstellen ändern möchte, ist dass unter dem Punkt, Erfassen/KOST/Fibu-Stapel importieren nicht mehr möglich, da mir keine Stapel angezeigt werden?!
Heißt das, dass ich in den Stammdaten das Feld eigentlich nur aktivieren sollte, wenn immer alle Kostenstellen beim buchen richtig eingetragen werden, da ich diese dann in der Kostenrechnung sonst nicht mehr ändern kann, bzw. nur über Generalumkehrbuchungen die Änderung vornehmen kann?

Vielleicht kann mir hierzu jemand eine Auskunft geben.

lohnetc
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Moin moin,

Buchungssätze aus der Fibu werden erst im Betriebsabrechnungsbogen ausgewertet, wenn eine Neuberechnung angestoßen wird.

Hat man in einem Fibu-Buchungssatz eine falsche Kostenstelle eingetragen, braucht nur der BS in der Fibu geändert werden. Nach der nächsten Neuberechnung erscheint der entsprechende Betrag dann auf der neuen Kostenstelle. Ist der Buchungsstapel in der Fibu bereits festgeschrieben, dann hilft Generalumkehr und neue Erfassung der zutreffenden Buchung.

Ansonsten ginge noch die Umbuchung direkt in Kost über Erfassung eines KOST-Stapels, dann passen imho Fibu-Erfassung und KOST-Auswertung nicht mehr zusammen. Kommt somit auf das eigene Buchungsverhalten an bzw. auf die Erfordernisse und Ansprüche bezüglich der KOST-Auswertungen.

Weiterhin viel Erfolg.

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DATEV-Mitarbeiter
Inna_Trinkenschuh
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
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Guten Tag Frau Andrea W,

im folgenden Beitrag wurden die Einstellmöglichkeiten beim FIBU-Zugriff unter Stammdaten/KOST/Steuerungsdaten bereits diskutiert: 

Re: KOST-Stapel automatisch übernehmen

Wenn die Einstellung aktiviert ist, greift die Kostenrechnung direkt auf die FIBU-Buchungen zu und Sie haben 2 Möglichkeiten, fehlerhafte Buchungen zu korrigieren, falls die Vorläufe bereits festgeschrieben sind. Diese Möglichkeiten hat Herr Mischorr bereits beschrieben.

Es gibt in der Kostenrechnung dazu eine komfortable Funktion "Storno- und Korrekturbuchungen erzeugen".

Im Informations-Dokument Kostenrechnung Buchungen korrigieren finden Sie im letzten Kapitel Buchungen nur in der Kostenrechnung berichtigen, wenn der Buchungsstapel festgeschrieben ist eine ausführliche Beschreibung dazu.

http://www.datev.de/info-db/1070250

Freundliche Grüße

DATEV eG

Inna Trinkenschuh

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh - Service Kostenrechnung/Branchen
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aw1
Aufsteiger
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Dankeschön für die Hinweise.

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letzte Antwort am 29.09.2016 15:04:16 von aw1
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