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Kosten- und Leistungsrechnung Änderung Kostenträger

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letzte Antwort am 30.05.2017 16:07:09 von Heinz_Bleyer
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eberle18
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Hallo,

wir haben ein Problem.

Innerhalb einer Buchhaltung haben wir im laufenden Jahr die Kostenträger nicht oder nicht korrekt eingegeben.

Die Buchungsstapel sind nun festgeschrieben und verarbeitet.

Kann man noch etwas an den verarbeiteten Buchungsstapeln bezüglich der KOST 1 oder KOST2 berichtigen?

Vor DATEV Pro war das möglich.

Für Ihre Hilfe beda

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
238 Mal angesehen

Hallo Herr Stahlmecke,

seit DATEV pro müssen die FIBU-Stapel nicht mehr in die Kostenrechnung importiert werden. Eine enorme Arbeitserleichterung, wie ich finde, da automatisch alle KOST-relevanten Buchungen ausgewertet werden, die es in der FIBU gibt, ohne diese umständlich importieren und verarbeiten zu müssen. Das hat allerdings den Nachteil, dass die Kostenstellen bereits festgeschriebener Buchungen nicht mehr nacherfasst, gelöscht oder korrigiert werden können (wie in Ihrem Falle). Dazu gibt es drei Lösungen:

A) Sie importieren die Buchungen manuell aus der FIBU

Aus der FIBU importierte Stapel können in der Kostenrechnung jederzeit nachbearbeitet und korrigiert werden. Bevor Sie FIBU-Stapel in die Kostenrechnung importieren können, müssen Sie unter Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Steuerungsdaten im Register FIBU-Buchungen den Haken bei Buchungen auswerten ab entfernen. Dann können Sie alle FIBU-Buchungen des Wirtschaftsjahres in die Kostenrechnung importieren und bearbeiten. Oder Sie lassen den Haken drin und wählen rechts daneben den Auswertungsmonat aus, ab dem die Stapel nicht mehr korrigiert werden müssen.

Ein Beispiel: In den Monaten Januar bis Mai gibt es Buchungen mit fehlender oder falscher Kostenstelle. Sie lassen den Haken gesetzt und wählen rechts neben Buchungen auswerten ab den Monat 06/2017 aus. Dann müssen Sie die FIBU-Stapel für die Monate Januar bis Mai 2017 importieren. Die Kostenrechnung wertet dann von Januar bis Mai die importierten Stapel und ab Monat Juni die FIBU-Stapel aus. Sie sollten dann allerdings darauf achten, dass ab Juni die Kostenstellen in den FIBU-Stapeln vollständig und richtig sind, bevor die Stapel festgeschrieben werden.

Unter Erfassen | Kosten- und Leistungsrechnung | KOST-Stapel können Sie dann über die Schaltfläche Importieren die Buchungsstapel aus der FIBU in die Kostenrechnung importieren und dort korrigieren. Detaillierte Informationen, wie Sie FIBU-Stapel in die Kostenrechnung importieren können, finden Sie im Dokument FIBU-Stapel importieren.

B) Sie erzeugen Generalumkehrbuchungen in der Kostenrechnung

  1. Öffnen Sie hierzu über Auswertungen | Kosten- und Leistungsrechnung | Kostennachweise den Kostennachweis einer Kostenstelle, die Sie nacherfassen oder korrigieren möchten.
  2. Markieren Sie die zu korrigierende Buchung.
  3. Wählen Sie über die rechte Maustaste (Kontextmenü) Storno- und Korrekturbuchungen erzeugen.
  4. Im Fenster „Storno- und Korrekturbuchungen erzeugen" steht unter "Stornobuchung" die ausgewählte Buchung und wird storniert. Unter "Korrekturbuchung" kann die Kostenstelle eingegeben bzw. korrigiert werden.
  5. Wenn Sie den Kostennachweis schließen, erhalten Sie eine Abfrage, ob die Storno- und Korrekturbuchungen verarbeitet werden sollen. Bestätigen Sie diese Abfrage mit Ja, werden die Buchungen im Korrekturstapel verarbeitet.

Beim Erzeugen einer Storno- und Korrekturbuchung wird unter Erfassen | Kosten- und Leistungsrechnung | KOST-Stapel für jeden Monat ein Korrekturstapel erstellt. Die Storno- und Korrekturbuchung finden Sie im Monat, der in der jeweiligen Buchung angegeben wurde.

C) Sie erfassen die fehlerhaften Buchungen nochmals in der Kostenrechnung

Unter Erfassen | Kosten- und Leistungsrechnung | KOST-Stapel können Sie über die Schaltfläche Neuen Stapel anlegen die Stapel mit fehlender/falscher Kostenstelle nochmals erfassen. Diese Stapel werden nur in der Kostenrechnung und nicht in der FIBU ausgewertet. Von dieser Methode würde ich Ihnen allerdings abraten, da dann in der Kostenrechnung eventuell sowohl der Stapel aus der FIBU mit der falschen Kostenstelle als auch der in KOST erfasste Stapel mit der richtigen Kostenstelle ausgewertet wird. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Dokument Buchungssätze in KOST-Stapeln erfassen auf der Informations-Datenbank.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

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letzte Antwort am 30.05.2017 16:07:09 von Heinz_Bleyer
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