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Kontozweck EÜR Darlehen - richtiges Konto?

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letzte Antwort am 13.02.2019 10:22:04 von Gelöschter Nutzer
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dominikmayer
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Hallo liebe Community,

bei EÜR lern war es eigentlich üblich Darlehen über 3570 ff. zu verbuchen. Jetzt habe ich festgestellt, dass die BWA falsch wird und überall ein rotes auftaucht, wenn man dieses Konto benutzt. Der Kontozweck wäre unzutreffend.

Meine Frage: Welches Konto wäre denn "richtig"? Ich habe Kunden, die Mehrere Darlehen haben 3570-3575 (SKR 04) haben. Ich habe kein anderes Darlehenskonto gefunden, welches Unterkonten frei hätte. Ich verstehe auch nicht, warum man das Konto jahrelang nutzen konnte und jetzt plötzlich ist der Kontenzweck falsch...

DATEV-Mitarbeiter
Katrin_Dietrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Herr Mayer,

für Darlehen sind in der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 die Konten 3560-3569 vorgesehen. Das Konto 3560 wird in der Einnahmen-Ausgaben-BWA unter der Position + Aufnahme von Darlehen bzw. -Tilgung von Darlehen ausgewiesen. Die übrigen Konten sind für Restlaufzeiten vorgesehen. Sollte die Konten nicht ausreichen, können Sie Konten nutzen, die Sie anderweitig nicht benötigen und den Kontenzweck, anpassen. Diese werden dann wie Darlehenskonten behandelt. Weitere Informationen zum Vorgehen fidne Sie im Dokument Kontenzweck ändern.

Beim Konto 3570 prüfen wir, ob eine Nutzung auch für Gewinnermittlung nach §4 Absatz 3 möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Dietrich

Produktmanagement und Service Jahresabschluss

DATEV eG

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dominikmayer
Aufsteiger
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Hallo Frau Dietrich,

mir erschließt es sich nicht, warum man die Konten 3570 ff. bei EÜR nicht verwenden können sollte (zumal das über Jahre gegangen ist). Meiner Meinung nach ist die Änderung durch die Kontenzwecke eine Verschlimmbesserung - ich sehe keinerlei Vorteile, im Gegenteil.

Der Kontenplan ist an dieser Stelle einfach nicht durchdacht. Wenn Darlehen bei EÜRlern vorhanden sind, dann sind es (zumindest bei meinen Mandanten) selten nur eins. Was habe ich dann davon, wenn ich mir die Restlaufzeitkonten erst einmal zurechtbasteln muss?

Sorry ist für mich unverständlich und praxisfern.

Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Mayer,

wir haben bei allen Mandanten die Kontenlänge auf 5 Stellen erhöht und haben damit jetzt genug "Luft" für zusätzliche Konten.

Schöne Grüße

Jupp Schmitz

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letzte Antwort am 13.02.2019 10:22:04 von Gelöschter Nutzer
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