Moin,
gibt es ein Konto, um die Umsatzsteuerzahlungen, die innerhalb der 10-Tage-Frist gem. §11 EStG geleistet werden, in dem zugehörigen Wirtschaftsjahr so zu verbuchen, dass die Datenübergabe korrekt funktioniert?
Also Beispiel: USt November 2018 wird am 8.1.19 gezahlt. Gehört wirtschaftlich ins Jahr 2018 gem. §11. Wie buche ich das in 2018 und 2019 so, dass es in 2018 in der EÜR als "gezahlte Umsatzsteuer" ausgewiesen wird und in 2019 nicht berücksichtigt wird?
Danke für Input!
Grüße
Manuela Jachert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat November wird am 09.01.
des Folgejahres gezahlt und fällt damit unter Ausgaben im Sinne § 11
Abs. 2 Satz 2 EStG. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember wird am
07.02. des Folgejahres gezahlt.
▶Altes Buchungsjahr
Buchungssatz 1
Sie buchen die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für November auf das Konto 1780/3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen;
Gegenkonto: 1704/3509 Sonstige Verbindlichkeiten z. B. nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG für § 4/3 EStG
1780/3820 an 1704/3509
Aus: Buchungsregeln Jahresabschluss - Gewinnermittlung - Kapitel 06 - Umsatzsteuer
Lesenswert ist auch das übergreifende Dokument mit den Links zu den jeweiligen Themen:
Für Lohnzahlungen hat DATEV übrigens auch Konten 1756 / 3791 falls diese innerhalb der 10 Tage noch nachbezahlt wurden. Man muss natürlich nach kontrollieren ob die Frist noch eingehalten wurde oder ob die ausstehenden Löhne doch auf 1740 / 3720 gehören.