Hallo,
wir haben die Buchhaltung eines selbstbuchenden Mandanten importiert.
Der bucht nicht mit Datev, aber mit skr03.
Problem:
Es handelt sich um eine GmbH und es wurden u.a. die Konten
1371 Verr.Kto § 4 (3) EStG nicht ergebnisw. und
4673 Reisekosten Unternehmer, Fahrtkosten
bebucht.
Das ist eindeutig falsch und wird auch so in der Primanota angezeigt, aber die Kontenzweckprüfung zeigt keinerlei Fehler an. Die falsch bebuchten Konten sieht man nur in der Primanota, die Konten selbst werden gar nicht angezeigt und in den Auswertungen tauchen die auch nicht auf.
Warum steht sowas nicht in der Kontenzweckprüfung?
Hallo @Tanja534,
importierte Buchungen, die noch mit einem Fehlerhinweis versehen sind, werden in Auswertungen nicht berücksichtigt.
Herr Lachmann,
Ihre Antwort passt leider nicht zu meiner Frage.
Es geht nicht darum, OB das so ist, sondern WARUM.
Wenn jemand nur die Auswertungen ansieht, merkt der erst mal gar nicht, das da noch Fehler sind.
Welchen Sinn hat die Kontenzweckprüfung denn, wenn die sowas nicht anzeigt?
Hallo Tanja534,
fehlerhafte Buchungen sind im Rechnungswesen Programm erst vorhanden, wenn Sie die Fehler im Belege buchen korrigiert haben.
Über Belege buchen / Primanota - Stapel auswählen ist der betroffene Stapel am roten Symbol in der Spalte ! zu erkennen.
Buchungen mit Fehlersymbol können nicht in der Auswertung Kontenzweckprüfung angezeigt werden.
Stapelverarbeitung durchführen