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Kontenzweckprüfung ist fehlerhaft

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letzte Antwort am 20.05.2021 11:06:39 von Angelika_Roßmeisl
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Tanja534
Aufsteiger
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Hallo,

 

wir haben die Buchhaltung eines selbstbuchenden Mandanten importiert.

Der bucht nicht mit Datev, aber mit skr03.

 

Problem:

Es handelt sich um eine GmbH und es wurden u.a. die Konten

1371 Verr.Kto § 4 (3) EStG nicht ergebnisw. und

4673 Reisekosten Unternehmer, Fahrtkosten

bebucht.

 

Das ist eindeutig falsch und wird auch so in der Primanota angezeigt, aber die Kontenzweckprüfung zeigt keinerlei Fehler an. Die falsch bebuchten Konten sieht man nur in der Primanota, die Konten selbst werden gar nicht angezeigt und in den Auswertungen tauchen die auch nicht auf.

 

Warum steht sowas nicht in der Kontenzweckprüfung?

DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Tanja534

 

importierte Buchungen, die noch mit einem Fehlerhinweis versehen sind, werden in Auswertungen nicht berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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Tanja534
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Herr Lachmann,

Ihre Antwort passt leider nicht zu meiner Frage.

Es geht nicht darum, OB das so ist, sondern WARUM.

 

Wenn jemand nur die Auswertungen ansieht, merkt der erst mal gar nicht, das da noch Fehler sind.

Welchen Sinn hat die Kontenzweckprüfung denn, wenn die sowas nicht anzeigt?

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DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
179 Mal angesehen

Hallo Tanja534,


fehlerhafte Buchungen sind im Rechnungswesen Programm erst vorhanden, wenn Sie die Fehler im Belege buchen korrigiert haben.

 

Über Belege buchen / Primanota - Stapel auswählen ist der betroffene Stapel am roten Symbol in der Spalte ! zu erkennen.

 

Buchungen mit Fehlersymbol können nicht in der Auswertung Kontenzweckprüfung angezeigt werden.

 

Stapelverarbeitung durchführen

Viele Grüße aus Nürnberg
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.05.2021 11:06:39 von Angelika_Roßmeisl
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