Guten Morgen,
im Rahmen eines Earn Out´s wird die Kennzahl EBIT zu Grunde gelegt. Die Standart Kennzahl in Kanzlei Rechnungswesen berücksichtigt nur den Zinsaufwand und nicht den Zinsertrag. Soweit ich das nachvollziehen kann, müsste der Zinsertrag doch auch berücksichtigt werden und wenn ja, kann man die Kennzahl in Kanzlei Rechnungswesen ändern?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Hallo @FeuerbacherM,
Grundsätzlich basieren die Kennzahlen in Kanzlei-Rechnungswesen auf Bilanzposten. Die Kennzahlen sollen direkt aus der Bilanz und GuV ableitbar sein und stellen somit eine "externe" Sicht dar. Ein fremder Bilanzleser kann diese Kennzahlen selbst aus dem vorliegenden Jahresabschluss bilden.
Der EBIT stellt damit earnings before interest and taxes (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) dar.
Dabei wird unter interests nur der Zinsaufwand verstanden. Siehe dazu z. B.:
In Kanzlei-Rechnungswesen können Sie die Berechnungsart der Kennzahl nicht beeinflussen. Nur die Werte die in die Kennzahl fließen. Die Kennzahlen werden aufgrund der Bilanzposten berechnet. Bei EBIT ist insbesondere der Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" aus der GuV relevant.
Welche Konten und Kontenzwecke in diesen Posten fließen, sehen Sie in der Funktion "Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecke". Weitere Informationen: Jahresabschluss: Übersicht über Ausweis von Konto, Kontenzweck oder Posten erhalten (Dok.-Nr. 1026413)
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag