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Kasse in Fremdwährung mit negativen Saldo

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letzte Antwort am 09.03.2021 12:30:08 von ManfredLener
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b_honold
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Hallo Community!

 

Mein Mandant führt eine Kasse in Fremdwährung (hier: CHF).

Die Finanzbuchführung und der Jahresabschluss werden in EURO geführt bzw. erstellt.

Durch viele verschiedene Ein- und Auszahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten und Umrechnungskursen wurde der Saldo in der Finanzbuchhaltung (EURO) negativ obwohl der tatsächliche Saldo in der Fremdwährung natürlich positiv ist. Nun tue ich mir schwer in der Bilanz einen negativen Kassenbestand auszuweisen. Im HR gibt es ja den § 256a HGB; aber steuerrechtlich??? Was macht Ihr in einem solchen Fall? Mach ich was falsch oder habe ich was übersehen? Auf Eure Antworten bin ich gespannt.

PS: Wir haben alle Geschäftsvorfälle, Umrechnungen, Kurse und Buchungen überprüft. Alles OK!

einmalnoch
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Wie wäre es mit der Anwendung von § 255 HGB?

 

Den Bestand in CHF am 31.12. mit dem Kurs zum 31.12. bewerten und schon ist es ein positiver Bestand. Jetzt kann noch diskutiert werden, ob der Stichtagskurs oder ein Durchschnittskurs gewählt wird. Würde wohl bei einem Posten größerer Bedeutung notwendig werden.

 

Oder anders gesprochen: Wie machen Sie es mit Bankbeständen?

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
b_honold
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

AK nach § 255 HGB ist gut und sicherlich richtig. Nur wie hoch waren die noch? Bei einer Vielzahl von Geschäftsvorfällen sicherlich nicht einfach oder schlicht überhaupt nicht zu ermitteln. Welches Verbrauchsfolgeverfahren? Bei einer reinen Stichtagsumrechnung, egal zu welchem Kurs, wird wohl immer gegen das Realisation-/Imparitätsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB verstoßen. Eigentlich brauche ich dann auch keinen § 256a HGB mehr. Beim Bankbestand usw. habe ich selbstverständlich das gleiche Problem. Anyway, irgendwie müssen wir ja zum Abschluss kommen. Danke nochmals für die Antwort. Gruß!

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einmalnoch
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Bei der Kasse, auch bei größeren Beständen, dürfte es keine so großen Differenzen geben. Ich nehme an, dass die Kasse ich Fremdwährung gebucht wird und die Zahlungsströme automatisch mit dem aktuellen Kurs in EUR umgerechnet werden. Forderungen und Verbindlichkeiten spielen bei der Kasse auch eine untergeordnete Rolle.

 

Zukünftig könnte bei Einzahlungen auf das Bankkonto die Währungsdifferenz berücksichtigt werden, also Restbestand x Kurs bei Einzahlung, damit wäre die Differenz zum EUR Bestand immer relativ gering und das Imparitätsprinzip gewahrt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
ManfredLener
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Wenn in der "Kasse" CHF liegen aber grundsätzlich in Euro bilanziert wird, dann erzeugen die CHF ein Devisenergebnis (positiv oder negativ). Vereinfacht könnte man durch die Bewertung des CHF-Bestandes am Stichtag diesen Devisenerfolg (positiv oder negativ) ermitteln und buchen, so dass die "Kasse" wieder positiv wird.

 

Bei größenmäßig relevanten FW-Beständen sollte man das vielleicht auch öfter als einmal im Jahr machen bzw. nicht nur dann, wenn die Kasse gerade mal negativ ist.

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
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letzte Antwort am 09.03.2021 12:30:08 von ManfredLener
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