Hallo Zusammen!
Ich habe eine Frage zur Buchung einer Kapitalrücklage bei einer GmbH & Co. KG.
Im Gesellschaftsvertrag steht folgender Passus:
"Es ist im Interesse der Gesellschaft zur Stärkung ihrer Liquidität eine Kapitalrücklage zu bilden. Aus diesem Grunde sind 20% des handelsrechtlichen Gewinns vor etwaigen Ausschüttungen bzw. Entnahmen auf das Rücklagenkonto gem. § 11 Abs. 2 (des Gesellschaftsvertrages) zu buchen."
Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass diese Buchungen über die Kapitalkontenentwicklung der Gesellschafter laufen muss und bei der Gewinnverteilung an die Gesellschafter erst der Gewinn komplett verteilt wird und dann von jedem Gesellschafter die Rücklage zugeführt werden muss.
Sehe ich das korrekt?
Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen!