Hallo NG,
ich habe einmal eine Frage zu der Kapitalkontenentwicklung bei dem EBilanz-Assistenten.
In dem Reiter Gesellschafter wird gesagt, dass die Art der Aufteilung nach nominellem Anteil in % erfolgen soll.
Aber in der Kapitalkontenentwicklung wird mein Jahresüberschuß nach Steuerrecht nicht automatisch aufgeteilt, sondern ich muss hier manuell hand anlegen. Muss man hier auch eine Statistikbuchung vornehmen?
Wenn ja, ist dass denn überhaupt richtig, weil mein Jahresüberschuss formal doch erst mit der GuE-Steuerklärung, also nach Bilanzerstellung, verteilt wird.
Ich bin da etwas verwirrt.
Kann mich einer vielleicht erleuchten?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß A. Martens
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In der Liste „Art der Aufteilung" können Sie wählen, nach welchem Feld aus den Stammdaten die Höhe der Beteiligungen berechnet werden soll. Entsprechend der Auswahl werden die Anteile in der Spalte Beteiligung dargestellt. Eine automatische Gewinnverteilung auf die einzelnen Kapitalkonten der Gesellschafter erfolgt dadurch nicht. Dafür sind statistische Buchungssätze nötig.
Setzen Sie die Buchungsmöglichkeit „Zuordnen zu Gesellschaftern" ein, haben Sie Möglichkeit den Ergebnisverwendungs-Assistenten von Kanzlei-Rechnungswesen einzusetzen, der die Ergebnisverwendungsbuchungen automatisch erzeugt. Unter www.datev.de/e-bilanz | Besonderheiten bei Personengesellschaften finden Sie weitere Informationen zur Kapitalkontenentwicklung und Sonder- und Ergänzungsbilanzen, z.B. den Leitfaden für die neue Kapitalkontenentwicklung, der u.a. auch den Assistenten der Ergebnisverwendung beschreibt.
Endet der Jahresabschluss mit Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn ist in der Kapitalkontenentwicklung der E-Bilanz trotzdem pro Gesellschafter der Anteil am Jahresüberschuss/Bilanzgewinn anzugeben. Dafür sind ebenfalls statistische Buchungssätze vorzunehmen. Ein Buchungsbeispiel finden auf LEXinform/Infodatenbank im Dokument Dok-Nr. 906030.
Mit freundlichem Gruß
Brigitte Eckert
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
Danke für die Info.
Dann werde ich halt zukünftig auch den steuerlichen JÜ entsprechend verteilen, auch wenn ich es nicht ganz einsehe.
Gruß A. Martens