Liebe DATEV-Communtiy,
wir buchen für einen Mandant in HGB und IFRS (zwei Buchbereiche).
Nun arbeite ich aktuell die Abschlussbuchungen für HGB ein, hierunter fällt u.a. eine ARAP Buchung, die Erlöse in HGB periodengerecht zuordnet, jedoch nicht in IFRS zu buchen ist.
Nach der Anlage eines Buchungsstapels nur für HGB erhalte ich bei der Buchung Erlöskonto an ARAP leider folgende Meldung.
REW01374 | Das eingegebene Konto darf bei Buchungen, die nur einem Bereich zugeordnet sind (z. B. Steuerbilanzbuchungen), nicht verwendet werden. |
folgende Dokument habe ich gefunden hilft leider in dieser Situation nicht weiter: https://apps.datev.de/dnlexka/document/1044581
Gibt es hierfür eine Lösung um die Buchung nur im Handelsrecht zu buchen? Ein Workaround würde mir auch genügen.
Vielen Dank und Beste Grüße,
Christian Eichwald
Hallo Herr Eichwald,
bei der Buchungserfassung in einem Stapel, der nur einem Bereich zugeordnet ist, erhalten Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die angesprochene Meldung, wenn z.B. umsatzsteuerrelevante Konten (Konten mit automatischer Steuerrechnung) angesprochen werden. Ich vermute daher, dass bei dem Buchungssatz ein Erlöskonto mit der Funktion automatischer Mehrwertsteuer (AM) verwendet wurde.
Wenn nur für einen Bereich gebucht wird, kann programmtechnisch nur ein Erlöskonto ohne automatische Mehrwertsteuer-Funktion verwendet werden. Um Ihr Anliegen endgültig zu klären, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Jahresabschluss unter 0911/319-38601.
Vielen Dank
Mit freundlichen Gruß
Brigitte Eckert
Service Jahresabschluss & Anlag