Hallo zusammen,
ich verwende im Rechnungswesen unter Auswertungen das Tool zur Ü-Hilfe II. Nach Erfassung der Umsätze und Fixkosten gibt es das Feld "andere anrechenbare Förderungen/Hilfen/Erstattungen". Muss dort erhaltenes KUG eingetragen werden? Oder spielt es keine Rolle. Von der Corona-Hilfe-Hotline habe ich keine Aussage erhalten, zumal im Online-Antrag kein Feld für KUG enthalten ist...
Wer hatte schon das gleiche Problem?
Danke und viele Grüße!
Hallo @eetorod,
evtl. helfen Ihnen dabei die FAQ von BMWi/BMF zur Überbrückungshilfe und den Beihilferegelungen weiter.
Aus den Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe II unter 4.16:
FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) unter A) I. Kleinbeihilfen und De-minimis-Beihilfen, 4.:
"Erhaltendes Kurzarbeitergeld muss auf den beihilferechtlich zulässigen Höchstbetrag nicht angerechnet werden."
FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) unter A) II. Beihilfen im Rahmen der Bundesregelung Fixkostenbeihilfe 2020, 5.:
"Kurzarbeitergeld müssen Unternehmen insoweit bei der Bestimmung ihrer ungedeckten Fixkosten berücksichtigen, als dadurch ihre Personalkosten verringert werden."
Vielen Dank!