Guten Morgen zusammen,
ich stehe vor meiner ersten Jahresübernahme / neues Wirtschaftsjahr anlegen.
Meine Frage ist, ob wir das neue Wirtschaftsjahr anlegen können, und dann noch weiter im alten Jahr buchen können und die Werte aus 2020 erst später nach 2021 übergeben können bzw. die Werte danach noch aktualisieren können?
Wie verhält sich das mit der Anlagenbuchhaltung? Muss diese komplett abgeschlossen sein, oder können wir auch hier die Werte noch im Nachhinein in das neue Wirtschaftsjahr übertragen?
Vielen Dank für die Hilfe
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Sie können die Jahresübernahme durchführen. Anschließend können Sie sowohl im alten, als auch im neuen Jahr buchen. Die EB-Werte können jederzeit neu übergeben oder aktualisiert werden.
Im Bereich der Anlagenbuchführung gibt es auch keine Stolpersteine. Die Anlagenbuchführung als solches wird jahresübergreifend geführt. Änderungen im Vorjahr verändern die Buchwerte im Vorjahr und diese geänderten Werte können ebenfalls in der Buchführung in das neue Jahr übernommen werden (EB-Werte wie oben).
Herzlichen Dank für diese schnelle und ausführliche Beantwortung