Hallo,
ich habe einen igE eines Anlagegutes korrekt mit dem Steuerschlüssel 19 gebucht. Die beiden zugehörigen Steuerkonten enthalten auch den korrekten Wert. Bei der Weitergabe der Umsatzsteuer an das USt-Programm gibt es die Möglichkeiten auf Basis der Einzelbuchungen oder auf Basis der Kontenwerte. Bei einer Weitergabe auf Basis der Kontenwerte wird aber die USt aus dem igE nicht mit weitergegeben (nur die VoSt).
Kann mir jemand (bitte kein Datev-Mitarbeiter) relativ allgemeinverständlich erklären, worin der Unterschied liegt zwischen den beiden Varianten.
Bereits vielen Dank im Voraus.
mfg
Manfred Günzel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Trifft jetzt zwar nicht ganz Ihre Frage, aber das USt-Programm errechnet ja anhand der Bemessungsgrundlage die USt selbst. Insofern dürfte die USt in keinem Fall wirklich übernommen werden, unabhängig davon, ob sie im Übergabeprotokoll aufgeführt ist oder nicht.
MfG,
F. Berger
Hallo,
dann habe ich mich nicht ganz richtig ausgedrückt. Die USt-BMG wird nicht in das USt-Programm übernommen.
mfg
Manfred Günzel