Liebe Datev-Community,
ich habe eine Frage bzgl der Konten für den Innergemeinschaftlicher Erwerb in Bezug auf die Mehrwertsteuersenkung.
Soweit ich sehen kann wurde für die Steuerbuchung bei Innergemeinschaftlichen Leistungen (13b) neue Konten mit 16 % definiert (1409 + 3838).
Für den innergemeinschaftlichen Erwerb wurden aber offensichtlich keine neuen Konten mit 16 % definiert, dadurch stellt sich mir die Frage wie hier eine sauber Verprobung künftig noch möglich ist.
Wie habt ihr dieses Thema für euch gelöst?
Danke & viele Grüße
Christian
Hallo,
es gibt standardmäßig für abziehbare Vorsteuer aus EU-Erwerb, bzw. UST aus EU-Erwerb nur separate Sammelkonten für 19% (1404 und 3804). Für die anderen Steuersätze (inkl. 16%) gibt es standardmäßig nur allgemeine Sammelkonten (1402 und 3802).
Mit freundlichem Gruß
Nida Niazioglou
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG