Hallo zusammen,
ein kleiner Lebensmittel-Einzelhandel (EÜR) kauft Lebensmittel aus Österreich. Auf der Rechnung sind sowohl Produkte mit MwSt 0% und Hinweis auf innergem. Lieferung, als auch Produkte mit öster. MwSt i.H.v. 13%, das ist wohl der dortige Durchschnittssatz für Landwirte analog § 24 UStG.
Auf der Rechnung aus AT steht der Hinweis:
"Die enthaltende 13% MwSt der Produkte aus pauschalierter Landwirtschaft können binnen 6 Monaten beim FA Graz Stadt zurückgefordert werden."
Dürfte ich Kollegen, die sich mit solchen Sachverhalten auskennen (bei mir erstmalig) um Ihren Rat bitten:
1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass das Vorsteuervergütungsverfahren der 13%-igen Steuer nicht direkt über das FA Graz läuft, sondern über das normale Vergütungsverfahren über das BZSt und man dafür bis zum 30.9. des Folgejahres Zeit hat?
2. Liege ich auch richtig, dass ich für meinen deutschen Erwerber-Mandanten auch für die 13%-igen Produkte einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern habe (die Steuerbefreiung für die innergem. Lieferung in AT greift analog zu den deutschen Regelungen nicht, Abschn. 6a.1 Abs. 3 S. 2 UStAE analog)?
3. Wie ist die korrekte buchhalterische Abwicklung:
Es entsteht ja quasi doppelte USt (in AT wegen der Pauschalierung, und hier nochmals wegen innergem. Erwerb). Um innerhalb der Unternehmerkette die USt-Neutralität zu erreichen, holt man die AT-MwSt von 13% über die VorSt-Vergütung zurück. Dann eben nochmals USt mit gleichzeitigem VorSt-Abzug über den innergem. Erwerb. Aber buche ich diesen mit dem netto-Rechnungsbetrag oder dem Bruttobetrag?
Vielen Dank an die, die solche Sachverhalte schon hatten und mir Ihr Buchungsverhalten "verraten"