Hallo Community,
wir haben jetzt bei einem Jahresabschluss ein Betriebsvermögen >= 235 T€ gehabt und konnten daher keinen IAB, geschweige denn Sonder-AfA bilden.
Soweit klar.
Aber wieso kommt von dem Programm selbst keine Warnung oder kein Hinweis, dass man keinen IAB bilden kann? Wir hätten (wenn wir nicht nochmal das BV geprüft hätten) einen schönen IAB gebildet.
Kann man hier nicht einen Hinweis o.Ä. einbauen von der programmtechnischen Seite her?
Liebe Grüße
Philipp Hartwig
Hallo Herr Hartwig,
einen automatischen Hinweis haben wir nicht im Programm.
In unserer Programmhilfe zum Thema "Investitionsabzugsbeträge verwalten" finden Sie folgenden Hinweis:
Prüfung der Voraussetzungen
Für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 1 EStG) wird nur die Höhe der Investitionsabzugsbeträge geprüft. Weitere Kriterien (z.B. begünstigter Betrieb, Betriebsgrößenmerkmale) müssen Sie als Erfasser selbst beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Geiger
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEV eG
Vielen Dank für die Antwort Frau Geiger.
Ist es möglich, das evtl. auf die Verbesserungsvorschlagsliste der DATEV zu setzen?
LG
Hallo Herr Hartwig,
Entschuldigen Sie die späte Antwort.
Ihr Verbesserungsvorschlag wurde an die Entwicklung weitergegeben.
Die Umsetzung hat aktuell jedoch keine hohe Priorität.
Ein Großteil der Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag kann jedoch von Anlag nicht geprüft werden wie z.B. Betriebsvermögen oder Gewinn, auch die betriebliche Nutzung kann nicht überprüft werden, da die Daten nicht zur Verfügung stehen.
Der Steuerpflichtige bzw. der Berater muss die Voraussetzungen selbst prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Geiger
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEV eG
In meinem eigenen programmierten Überwachungstool für den IAB ist das so gelöst,
das ich bevor ich die Daten erfassen kann, immer erst eine Abfrage erfolgt.
(Die GUI ist im eigentlichen Programm moderner; hier habe ich nur eine alte Version. )
Gruß A. Martens