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IAB E-Bilanz übermitteln

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letzte Antwort am 22.06.2017 17:03:06 von Brigitte_Eckert
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tax
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Hallo,

ab 2016 muss der IAB im Rahmen der E-Bilanz übermittelt werden.

Wie erfolgt das praktisch? Kann die Auswertung Entwicklung IAB dem E-Bilanz Datensatz beigefügt werden.

Gibt es hierzu ein Dokument?

VG

tax

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Brigitte_Eckert
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Hallo,

der IAB wird bei bilanzierenden Personengesellschaften und Einzelunternehmen in der E-Bilanz im Berichtsteil "Steuerliche Gewinnermittlung" z.B. bei den Abrechnungen in der Zeile „abzüglich Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG" abgewickelt. Ein eigener Berichtsbestand ist in dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz für die E-Bilanz nicht vorgesehen. 

Beim 4/3 - Rechner wird der IAB in der Anlage EÜR übermittelt. Für Kapitalgesellschaften besteht keine Möglichkeit, einen Investitionsabzugsbetrag mittels E-Bilanz geltend zu machen. Der Abzugsbetrag ist daher in der Körperschaftsteuererklärung einzutragen. Im BMF-Schreiben vom 20.03.2017 (Dok.-Nr. 5236234) Randziffer 24 ff nimmt die Finanzverwaltung dazu Stellung.

Mit freundlichem Gruß

Brigitte Eckert

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

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tax
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Hallo Frau Eckert,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Müssen die Felder zum IAB im Berichtsteil "steuerliche Gewinnermittlung" bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen manuell erfasst werden?

VG

tax

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Brigitte_Eckert
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die Ab- und Zurechnungen in der steuerlichen Gewinnermittlung im E-Bilanz-Datensatz können entweder manuell erfasst oder aus den Steuerprogrammen übernommen werden. Weitere Informationen bzw. die konkrete Vorgehensweise ist im Info-DB-Doki 1071135 beschrieben.. 

Mit freundlichem Gruß

Brigitte Eckert

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

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letzte Antwort am 22.06.2017 17:03:06 von Brigitte_Eckert
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