Hallo,
ab 2016 muss der IAB im Rahmen der E-Bilanz übermittelt werden.
Wie erfolgt das praktisch? Kann die Auswertung Entwicklung IAB dem E-Bilanz Datensatz beigefügt werden.
Gibt es hierzu ein Dokument?
VG
tax
Hallo,
der IAB wird bei bilanzierenden Personengesellschaften und Einzelunternehmen in der E-Bilanz im Berichtsteil "Steuerliche Gewinnermittlung" z.B. bei den Abrechnungen in der Zeile „abzüglich Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG" abgewickelt. Ein eigener Berichtsbestand ist in dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz für die E-Bilanz nicht vorgesehen.
Beim 4/3 - Rechner wird der IAB in der Anlage EÜR übermittelt. Für Kapitalgesellschaften besteht keine Möglichkeit, einen Investitionsabzugsbetrag mittels E-Bilanz geltend zu machen. Der Abzugsbetrag ist daher in der Körperschaftsteuererklärung einzutragen. Im BMF-Schreiben vom 20.03.2017 (Dok.-Nr. 5236234) Randziffer 24 ff nimmt die Finanzverwaltung dazu Stellung.
Mit freundlichem Gruß
Brigitte Eckert
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
Hallo Frau Eckert,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Müssen die Felder zum IAB im Berichtsteil "steuerliche Gewinnermittlung" bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen manuell erfasst werden?
VG
tax
die Ab- und Zurechnungen in der steuerlichen Gewinnermittlung im E-Bilanz-Datensatz können entweder manuell erfasst oder aus den Steuerprogrammen übernommen werden. Weitere Informationen bzw. die konkrete Vorgehensweise ist im Info-DB-Doki 1071135 beschrieben..
Mit freundlichem Gruß
Brigitte Eckert
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG