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Honorarabrechnung Online Arzt

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letzte Antwort am 29.01.2025 10:31:35 von JulianKoch
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JessyJ
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
73 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

bei folgendem Sachverhalt weiß ich nicht, wo ich überhaupt ansetzen soll um es zu prüfen. Wenn jemand Erfahrung oder Lösungsansätze hat, wäre das klasse.

 

Ein Arzt der angestellt in einer Hausarzt-Praxis ist, hat sich bei einem Online Portal für ärztliche Dienste angemeldet. Der angestellte Arzt hat die Betriebsnummer des Arbeitgeber angegeben, der Praxisname ist der Name des Angestellten. Jetzt kam dazu die erste Honorarrechnung ein. 

 

Frage dazu ist, wie mit dieser Rechnung umgegangen werden soll.

 

1) Ist er auf eigenen Namen tätig? Die Genehmigung des Arbeitgebers liegt nicht vor.  Ist diese Zahlung als Einnahme zu buchen (mit Versteuerung)?

 

oder

 

2) Sollte diese Zahlung als Lohnbestandteil behandelt werden?

 

Danke!

JulianKoch
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
68 Mal angesehen

Hallo, 

 

mE ist darauf abzustellen, wer mit dem Patienten den Behandlungsvertrag macht: Praxis oder angestellter Arzt. 

 

Ein Indiz dafür kann der Aussteller der Rechnung an den Patienten sein. 

 

Wenn es der angestellte Arzt im eigenen Namen gemacht hat: war das genehmigt vom Inhaber? Arbeitszeitbetrug? Nebentätigkeit erlaubt? Ressourcen der Praxis genutzt? 

 

Viel Glück! 

 

Julian 

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letzte Antwort am 29.01.2025 10:31:35 von JulianKoch
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