Hallo,
bin gerade am erstellen meiner ganzen Veröffentlichungen bzw Hinterlegungen für 2019. Ich habe überall indiv Zuordnungstabellen. Die Bilanzen mit Hinterlegung sind alle, bis auf einen, mehr detailliert, als der Mindestumfang nach HGB bei Kleinstgesellschaften. Kleinstgesellschaftsschema ist ja nicht aussagekräftig. Meine Mandanten haben damit auch für die Hinterlegung kein Problem.
Warum kann ich das dann aber so nicht hinterlegen ? Ich muss immer alles umstellen. Siehe Meldung dazu.
Vielen Dank und allen Kollegen alles Gute für 2021
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag,
vielen Dank für die Info, ich hatte aus Zeitgründen die dann eben umgestellt. Gar nicht so schlimm, dann wird weniger hinterlegt.
Grüße Jörg Baumhämmel