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Handelsbilanz mit Überbleitungsrechnung nicht änderbar

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letzte Antwort am 26.11.2021 14:41:19 von abq
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steuerbach
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Hallo zusammen, 

 

ich bekomme die Fehlermeldung EBI00521 Sie wollen eine HB mit ÜL-Rechnung übermitteln. 

 

Das möchte ich aber nicht! 

 

In den Stammdaten kann ich aber auch nicht auf Steuerbilanz oder Einheitsbilanz umstellen. 

 

Das klappt mal wieder super 😉 

 

 

ww3
Fortgeschrittener
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Hier ist die Vorgehensweise beschrieben:

 

Dok.-Nr.: 1021141

 

Man kann übrigens mit der Fehlernummer auch selber im Hilfe-Center suchen.

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steuerbach
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo, danke für die Nachricht. Das hatte ich zwar auch gefunden, aber war für mich nicht hilfreich, da der Button für die Umstellung fehlt. Ich bekomme keine Einstellung für Steuer oder Einheitsbilanz angezeigt. Viele Grüße 

 

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bfit
Meister
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Moin,

 

ich lege hier bei allen Mandanten immer einen Bereich Handelsrecht und einen Bereich Steuerrecht an. Auch wenn die Bilanzen sich wertemäßig nicht unterscheiden, hatte es zumindest bisher den Vorteil, dass man jeweils die richtige Zuordnungstabelle einstellen konnte. Ob es im neuen Jahresabschluss auch Vorteile bringt (abgesehen davon, dass man nicht so viele Hinweis- und Fehlermeldungen erhält), kann ich im Moment nicht beurteilen, aber schaden tut es in jedem Fall nicht.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

abq
Einsteiger
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ich lege hier bei allen Mandanten immer einen Bereich Handelsrecht und einen Bereich Steuerrecht an

 

Dann geht eine Übermittlung der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung nicht mehr. Zwingend ist dann die Steuerbilanz zu übermitteln. Abweichung zur HB müssen dann logischerweise in der StB erfasst werden. Ich persönlich mag die "Überleitung" nicht so gerne. Auch wichtig: Wenn einmal zwei Bereiche eingerichtet sind, gibt es kein zurück mehr. 

 

VG 

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letzte Antwort am 26.11.2021 14:41:19 von abq
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