Liebe Datev,
wir nutzen zwischenzeitlich den ASR sehr gerne und möchten die Nutzung auch weiterhin vorantreiben.
Leider stößt das System bei einigen Betrieben schnell an seine Grenzen. Am Beispiel der beigefügten Belege. Unser Mandant arbeitet mit Gutschriften, die vom Kunden an den Mandanten gestellt werden. Die Belegauslesung im ASR funktioniert hier gar nicht, weshalb jeder der ca. 100 monatlichen Gutschriftsbelege manuell auf Debitor an Erlös gebucht werden muss. Ebenfalls muss der Buchungstext ergänzt werden.
Hier sollte ein zeitnahe Lösung her, dass der ASR solche Gutschriftsbelege verarbeiten kann. Für einige Betriebe ist das essenziell für produktives Arbeiten. Ich verstehe nicht, warum sich Datev hier so schwer tut, eine passende Möglichkeit der automatisierten Belegverarbeitung in solchen Fällen hin zu bekommen, da diese Gutschriftsverfahren gerade bei großen Namen in der Automobilindustrie oder auch im Lebensmittelbereich tatsächlich eher der Regelfall ist.
Ich freue mich auf positives Feedback
Hallo @juliusbehr,
Sie haben Recht, das Gutschriftsverfahren wird heute durch den Automatisierungsservice Rechnungen noch nicht in der benötigten Qualität unterstützt. Mit Hilfe der Texterkennung wird zwar explizit nach Hinweisen auf der Rechnung gesucht, die den Beleg als Rechnung im Gutschriftsverfahren identifizieren. Die korrekte Abgrenzung zu Rechnungskorrekturen ist heute aber qualitativ noch nicht ausreichend sicher, so dass in der Regel eine Rechnungskorrektur angenommen wird.
Bei E-Rechnungen kann am Dokumenttyp eindeutig erkannt werden, dass dieser Fall vorliegt. Wir planen deshalb in dem Zusammenhang Gutschriften künftig besser zu unterstützten. Einen Umsetzungstermin können wir Ihnen leider noch nicht nennen.
Vielleicht hier noch interessant für Sie der Hinweis, wie in Belege online mit Gutschriften umgegangen werden sollte: Mit Gutschriften im Gutschriftsverfahren arbeiten - DATEV Hilfe-Center - Dok.-Nr.: 1036622.
Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Guten Morgen @Katharina_Schoenweiss
ich bin gespannt, ob das dann zukünftig beim Ausbau der E-Rechnungen sofort mit angegangen wird, da es sich bei diesen Gutschriften um standardisierte Belege handelt. Diese müssen in der automatisierten Belegverarbeitung Berücksichtigung finden.
Weitere Belegkreise anzulegen ist nicht hilfreich und Zielführend, da so etwas zu Fehleranfällig beim Mandanten ist und nur unnötige Abstimmungen und Rückfragen verursacht.
Schöne Grüße
Julius Behr