Guten Tag,
für einen Gesellschafter-GF wurde unterjährig ein Gehalt gebucht (auf die entsprechenden 41xx Konten), im Jahresabschluss soll nun umgebucht werden, da es sich faktisch um einen Vorabgewinn handelt.
Eine direkte Buchung 9710 an 41xx ist ja nicht möglich, da es sonst im KKE nicht richtig ausgewiesen wird.
Meine Lösung ist 9710 an 9142
und ???? an 41xx
Kann mir jemand bei den Fragezeichen helfen?
Vielen Dank.
S. Mettig
wogegen wurde denn das gehalt unterjährig gebucht? Einlage? - dann würde ich Entnahme 1800 empfehlen.
Nein, Bank. Wie an eine ganz normale Gehaltszahlung.
Entnahme bleibt trotzdem richtig. Wenn kein Aufwand, dann Privatentnahme => SKR03-Konto 1900.
Grüße
oder zumindest würde ich dann die Buchung 9710 an 9142 in frage stellen, denn eines davon ist ja wohl die Verrechnung mit dem kapital. und wenn vorher keine entnahme erfolgt ist, sondern eine auszahlung, dann sollte diese doch nicht nötig sein zu korrigieren, oder?
Hallo Frau Stegemann,
schauen Sie mal im Kontenplan unter dem Suchbegriff „Mitunternehmer“. Es gibt unterschiedliche Konten für Vergütungen an Mitunternehmer, die dann auch automatisch in die Sonderbilanzen der jeweiligen Gesellschafter übernommen weren können. Ich bin der Meinung, dass z. B. 4948 so ein Konto ist, aber ich sitze im Moment nicht am Rechner.
Viele Grüße,
B. Fitschen