Eine GmbH & Co. KG fordert die Kommanditisten - ebenfalls GmbH & Co. KG´s - zur Leistung einer gesamthänderisch gebundenen Rücklage auf. Die Einzahlung der Kommanditisten würde ich bei der empfangenden KG auf Kto. 2959 (SKR 04) buchen. Auf welches Konto buche ich den Geldabfluss bei der abgebenden KG?
Handelsrechtlich handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung.
Steuerlich greift die Spiegelbildmethode.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was bedeutet "Steuerlich greift die Spiegelbildmethode"?