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Geändertes Zahlungsziel: Fälligkeiten neu berechnen

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letzte Antwort am 07.11.2019 15:15:47 von niederrheiner
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niederrheiner
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Guten Tag zusammen,

Ich habe bei einem Debitoren das Zahlungsziel unter OPOS-Allgemein geändert.

Die bereits auf den Debitoren verbuchten Rechnungen ändern anschließend nicht ihre Fälligkeit (kann ich nachvollziehen, dass dies nicht automatisch geschieht)

Wie bekomme ich es nun hin, dass das geänderte Zahlungsziel sich auch in der Fälligkeit der verbuchten Rechnungen widerspiegelt?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfestellung!

0815
Fachmann
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wendland
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wie 0815 schon verweist,

den Buchungssatz einmal in die Bearbeitungszeile holen und erneut bestätigen.

Ich bin mir allerdigns gerade nicht ganz sicher ob das ausreicht. Ich nehme meist eine reale Änderung in der Buchungszeile (Betrag) vor, speichere und mache die Änderung dann wieder rückgängig. Spätestens bei diesem Speichern werden die geänderten Stammdaten gezogen und die Fälligkeit neu berechnet.

Gruß

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lohnetc
Aufsteiger
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Moinsen,

normalerweise braucht in diesem Fall die Buchungszeile nicht verändert werden, aber ein zusätzliches Leerzeichen im Buchungstext sollte die Neuberechnung ebenfalls sicher anstoßen. Könnte etwas komfortabler sein als zweimal die Buchungszeile aufzurufen und jeweils den Betrag zu ändern.

Weiterhin viel Erfolg.

wendland
Einsteiger
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oh mein Gott, bin ich kompliziert!

Die Leerzeichenvariante werde ich beim nächsten mal nehmen.

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0815
Fachmann
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Es reicht auch schon, den Buchungssatz aufzurufen und ohne Änderung, auch ohne Leerzeichen, zu speichern.

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niederrheiner
Beginner
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Danke euch allen für die Antworten!

Der verlinkte Beitrag hat mir geholfen, da die Rechnungen in bereits festgeschriebenen Stapeln waren.

Über Das OPOS-Konto die OPOS-Informationen bearbeiten ist zwar etwas umständlich aber nichts desto trotz zielführend.

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letzte Antwort am 07.11.2019 15:15:47 von niederrheiner
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