Hallo Zusammen.
Ich habe ein GbR, die durch Ausscheiden eines Gesellschafters als Einzelunternehmen weitergeführt wird. Nun frage ich mich: neue ZMSD oder die alte ZMSD weiterführen?
Rechtlich habe ich einen Formwechsel, steuerlich ein neues Unternehmen. Oder?
Was sagt die Community dazu?
Vielen Dank schon im voraus...
Ist die Ausscheidung unterjährig vollzogen worden?
ich persönlich würde eine neue ZMSD anlegen. Eine saubere Trennung der Daten ist mehr wert als versehentlich bei einem Stammdatenabgleich falsche Daten zurückzuschreiben und das anschließende Chaos zu korrigieren.
Zum Glück zum 31.12. 😉
Wir sind uns hier in der Kanzlei uneins wie es am Besten ist... daher die Frage hier im Forum..