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GWG Sofortabschreibung vergessen

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letzte Antwort am 05.02.2024 11:34:56 von KainAbel
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KainAbel
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
446 Mal angesehen

Guten Tag

ich bin selbstständig und mache seit Jahren meine EÜR , UmsatzsteuerVA, Umsatzsteuererklärung und Einkommenssteuererklärung selbst.

Ich bin aber kein geschulter Buchhalter, sondern habe mich da ein wenig eingearbeitet.

Für meine Zwecke reichte es bisher.

 

Ich benutze zum Erstellen der EÜR eine Software (Taxpool)

 

Nun habe ich bei der EÜR 2022 etwas vergessen, was mir erst beim Anfertigen der EÜR 2023 aufgefallen ist.

Der Steuerbescheid 2022 ist inzwischen da und auch nicht mehr vorläufig.

 

Es geht um die GWGs.

 

Bisher habe ich in meiner EÜR bei Käufen von Dingen, die ich als Selbstständiger benötigte, und die unter 250€ kosteten, den Nettobetrag von HABEN Bank Konto 1200 auf Konto SOLL 480 gebucht (SKR03), und dann sofort, oder am Ende des Jahres von HABEN 480 auf SOLL Sofortabschreibung GWG 4860. Dann sehe ich, wie die Netto-Summe in der EÜR bei meinen Betriebsausgaben erscheint

 

Ich hoffe, diese Kontierung war richtig? Zumindest gab es seitens des Finanzamtes bisher  keine Einwände.

 

Nun habe ich aber festgestellt, dass ich 2022 die Buchung auf Sofortabschreibung 4860 vergessen hatte.

 

Aber die Sofortabschreibung ist ja nur EINE OPTION, oder?

Kann ich meine Investitionen aus 2022 nicht  2023 noch ins Anlagenverzeichnis übernehmen und über eine längere Frist abschreiben? Oder in die Poolabschreibung?

 

Oder gibt es noch irgendeine andere Möglichkeit, einen Teil der  Verluste, die mir durch diesen Fehler enstanden sind, durch kluge Buchführung noch legal auszugleichen?

 

Und wenn das alles nicht gehen sollte: wie kriege ich das Konto 480 wieder leer?

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und eine Bitte:

Bitte nur sachdienliche Antworten mit hilfreichen Informationen.

Wem das unter seiner Würde ist, der möge doch bitte gar nicht atworten.

 

 

 

 

xyzmic
Erfahrener
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438 Mal angesehen

Ist dies eine steuerrechtliche Frage?

 

Benutzen Sie tatsächlich DATEV?

 

Lexinform schon gelesen?

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KainAbel
Beginner
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Nachricht 3 von 4
432 Mal angesehen

Hallo xyzmic

Ich benutze DATEV als Daten-Austauschformat

Ich dachte, das wäre eher eine Kontierungsfrage.

nein, tut mir leid.: Lexinform habe ich nict gelesen, was ist das?

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KainAbel
Beginner
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Nachricht 4 von 4
327 Mal angesehen

 

Eine befreundete Steuerberaterin hat mir jetzt geholfen.

Für alle, die diesen Thread mal ausgraben, weill sie vielleicht ein ähnliches Problem haben:

Mein Vorgehen (selbstständig nutzbare mobile Wirtschaftsgüter bis zu 250€) auf 480 GWG und Vorsteuer oder auf betrieblichen Auwand 4980 + Vorsteuer zu buchen (alle Konten SKR03) war völlig korrekt.
Letzeres braucht keine weitere "Behandlung", ersteres sofort oder vor Erstellung der EÜR auf Sofortabschreibung GWG 4855 buchen.

Die wichtige Antwort ist nun:
sollte man wie ich die GWG Methode gewählt, aber die Sofortabschreibung vergessen haben, so kann man das problemlos im nächsten Jahr nachholen! Nur die Vorsteuer muss im Jahr der Anschaffung verbucht werden (was ich getan habe). Andernfalls ist sie nicht mehr abzusetzen.

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letzte Antwort am 05.02.2024 11:34:56 von KainAbel
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