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Fristen zur Aufstellung des Inventars

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letzte Antwort am 20.06.2018 09:09:56 von
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danagroßmann
Beginner
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Liebe Community,

nach § 240 Abs. 2 Satz 3 "ist die Aufstellung des Inventars innererhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu erwirken."

Was bedeutet das genau? Die Inventur wurde am Stichtag durchgeführt aber die Auswertung hat sich aufgrund von Personalengpässen in diesem Jahr verzögert.

Bis wann MUSS die Auswertung der Inventur erfolgt sein?

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DATEV-Mitarbeiter
Martin_Irsigler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Anna G.,

bitte entschuldigen Sie unsere späte Reaktion.

Ihre Frage hat nicht direkt mit unserem Programm Anlagenbuchführung zu tun.

Sie geht eher in den Bereich der Rechtsberatung und dazu nehmen wir keine Stellung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Irsigler
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEV eG

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Nachricht 3 von 3
65 Mal angesehen

Steht im Gesetz "Auswerten" oder "Aufstellung"?

Die aufgestellte "Stichtagsinventur" wurde doch mit Datum abgezeichnet und ist damit unveränderbar?

Die Auswertung sollte spätestens dann vorliegen, wenn der StB die Werte zum Buchen anfordert. (Spätestens zu den JA- Arbeiten)

Der STB wird dann nochmals die "Bewertung" prüfen und korrigieren, so daß der endgültige Wert des Inventars erst mit mit der Bilanz fest steht.

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letzte Antwort am 20.06.2018 09:09:56 von
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