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Frage zur korrekten Buchung in der EÜR als Kleinunternehmer (SKR03)

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letzte Antwort am 09.02.2025 13:20:32 von cro
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Grisu20
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
174 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich möchte für das Jahr 2024 meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) selbst erstellen und gleichzeitig die Buchungen möglichst korrekt hinterlegen – auch wenn ich als Kleinunternehmer meines Wissens dazu nicht verpflichtet bin.

Ich verwende den Kontenrahmen SKR03 und habe zu ein paar Buchungen noch Unsicherheiten:

  1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG):
    Werden GwG (z. B. Anschaffungen bis 800 € netto) auch ins Anlagevermögen gebucht, oder erfolgt die Verbuchung direkt auf ein Aufwandskonto?

  2. Abschreibung von Wirtschaftsgütern:
    Ein konkretes Beispiel: Ich habe einen Partylautsprecher (Kosten: 400 €), der jedoch nicht eigenständig nutzbar ist, sondern nur in Verbindung mit anderem Equipment funktioniert.

    • Gehört dieser ebenfalls ins Anlagevermögen?
    • Wie würde die konkrete Buchung dafür aussehen (Konto und Buchungssatz)?

Ich freue mich auf eure Hilfe und vielen Dank vorab!

Beste Grüße

 

Andreas

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
144 Mal angesehen

Um das steuerlich richtig einzuordnen, gibt es den steuerlichen Berater.

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letzte Antwort am 09.02.2025 13:20:32 von cro
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