Hallo zusammen,
ich möchte für das Jahr 2024 meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) selbst erstellen und gleichzeitig die Buchungen möglichst korrekt hinterlegen – auch wenn ich als Kleinunternehmer meines Wissens dazu nicht verpflichtet bin.
Ich verwende den Kontenrahmen SKR03 und habe zu ein paar Buchungen noch Unsicherheiten:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG):
Werden GwG (z. B. Anschaffungen bis 800 € netto) auch ins Anlagevermögen gebucht, oder erfolgt die Verbuchung direkt auf ein Aufwandskonto?
Abschreibung von Wirtschaftsgütern:
Ein konkretes Beispiel: Ich habe einen Partylautsprecher (Kosten: 400 €), der jedoch nicht eigenständig nutzbar ist, sondern nur in Verbindung mit anderem Equipment funktioniert.
Ich freue mich auf eure Hilfe und vielen Dank vorab!
Beste Grüße
Andreas
Um das steuerlich richtig einzuordnen, gibt es den steuerlichen Berater.