Guten Morgen zusammen,
ich habe hier etwas entdeckt:
Folgender Sachverhalt:
Mandant ist Bilanzierer und versteuert die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten.
Anmeldezeitraum ist das Quartal.
Der Mandant führt steuerfreie Ausgangsumsätze nach §4 Nr 21 UStG aus.
Die Forderungen werden über OPOS verbucht.
Die Umsätze werden auf das Konto 8100 (SKR03) verbucht.
Die Zahlung wird auf das Debitorenkonto verbucht.
Folgender Logikfehler:
Beim Verbuchen des Zahlungseingangs wird automatisch Umsatzsteuer verbucht. Konto 1765 (USt nicht fällig) wird im Soll bebucht. Konto 1775 (USt 16%) wird im Haben verbucht. Wie bei einem normalen steuerpflichtigen Ausgangsumsatz.
Der automatisch generierte Buchungsschlüssel 3 lässt sich auch nicht manuell löschen.
Da dieser Fehler erst ab der Buchhaltung für das 4. Quartal aufgetreten ist und in den Vorquartalen nicht so war, habe ich die Befürchtung, dass sich hier ein Programmfehler eingeschlichen hat.
Kann das jemand bestätigen, oder liegt das an mir...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wurde auch mit dem Modul "Zahlungen buchen" die Zahlungen gebucht?
Wenn nein, dann liegt hier der Fehler, da DATEV standardmäßig immer mit USt. (Regelfall) bucht. Nur mit dem Modul "Zahlungen buchen" kann DATEV aufgrund des OP-Ausgleichs den richtigen Steuersachverhalt ermittelt. Das technisch auch nicht anders möglich.
Gruß Achilleus
Hallo Achilleus,
Läuft... Danke für die schnelle Hilfe.
Habs getestet und daran liegt es.
Da es sich bei der Bank und eine nicht einlesbare Onlinebank handelt, habe ich die Zahlungen von Hand verbucht und dadurch Zahlungen buchen nicht genutzt.
Wieder was gelernt, Danke!