Hallo zusammen,
es handelt sich um einen Jahresabschluss einer Personengesellschaft. Die einzelnen Gesellschafter haben Geschäftsfahrzeuge, bei denen die private KFZ-Nutzung mit der 1% Methode versteuert wird.
Den nicht abziehbaren Anteil der Fahrten Wohnung Betriebsstätte buche ich wie folgt (SKR 03)
4679 an 4680 (0,03% x BLP x km x Monate)
den abziehbaren Anteil (km-Pauschale) dann 4678 an 4679
Gibt es eine Möglichkeit diese Buchungen gleich dem Gesellschafter zuzuordnen, so dass diese nicht abziehbaren Aufwendungen bei der Feststellungserklärung gleich dem richtigen Gesellschafter zugeordnet werden?
Oder machen das alle anderen dann manuell in der gesonderten und einheitlichen Feststellung?
Gruß und Danke
S. Berger