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Fördernachweis nach Landesrecht - Abweichung zur Anlagenbuchhaltung

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letzte Antwort am 23.09.2016 10:29:48 von steingröver
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steingröver
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein kleines Problem mit der Auswertung des Fördernachweises nach Landesrecht.

In der Anlagenbuchhaltung haben wir alle geförderten WG mit einem Fördermittelgeber hinterlegt.

Zur Auflösung der Fördermittel wurden entsprechende Buchungssatzvorlagen gebildet, sodass beim Erzeugen der Buchungen auch automatisch die Auflösung der gebildeten Sonderposten erfolgt.

Nun habe ich das Phänomen, dass die Auswertungen des Förderverzeichnis nach Landesrecht die Abschreibungen des Geschäftsjahres im Analgenspiegel anders ermittelt als die tatsächliche AfA-Berechnung aus der Buchungsübergabe in die Finanzbuchhaltung.

(Zahlenbeispielfür den Monat Januar: AfA lt. Inventarliste = € 2.000,00; AfA lt. Anlagenspiegel = € 2.000,00; AfA lt. Förderung nach Landesmitteln = € 2.000,00; AfA aus Übergabe in die Finanzbuchhaltung = € 1.900,00; Auflösung Sonderposten = € 1.900,00).

Leider ist mir bisher auch kein Weg bekannt, wie ich mir die gebuchten Einzelwerte, der automatisch aus der Anlagenbuchhaltung übergebenen Werte auswerten / nachprüfen kann bzw. wieso der Ausweis im Anlagenspiegel ein anderer ist als der, der aus der Übergabe in die Finanzbuchhaltung.

Auch das Buchungssatzprotokoll lässt leider keine Rückschlüsse zu. Auch bei der Auswertung der Abstimmung der Anlagenbuchhaltung liegt keine Abweichung zwischen Anlagenbuchhaltung und Finanzbuchhaltung vor, was mich zusätzlich irritiert.

Herzlichen Dank für eine Hilfestellung

Mit freundlichen Grüßen

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Heike_Rastogi
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Hallo A. Steingröver,

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung!

In diesem Fall ist es notwendig, dass wir Bestand und Auswertungen per Fernbetreuung einsehen. Bitte wenden Sie sich daher an den Anwenderservice Kanzlei-Rechnungswesen über die Hotline-Nummer 0911 / 319 - 38601 oder per Servicekontakt pro.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Rastogi

Service Anlagenbuchführung

DATEV eG

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steingröver
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Sehr geehrte Frau Rastogi,

vielen lieben Dank für die Antwort.

Nach etwas mehr Arbeit konnte ich die Fehler manuell beheben bzw. identifizieren und damit zu einer Lösung beitragen. Das Problem bei entsprechenden Fördernachweisen liegt insbesondere darin, dass die Programmkomponente die Auflösung der Fördersumme nicht analog zu den erfassten AfA-Läufen vornimmt.

Bei der Einstellung der Rundungsmöglichkeit "optimiert" im AfA-Lauf entsteht regelmäßig unterjährig eine Abweichung zwischen Förderverzeichnis und der Entwicklung des Anlagevermögens / der AfA, wenn der Betrag AfA-Betrag nicht exakt durch die Restmonate der Förderung teilbar ist, da bei der Fördermittelauflösung eine entsprechende Rundungsfunktion, wie Sie der optimierte AfA-Lauf vorsieht, nicht berücksichtigt wird.

Darüber hinaus kommt es bei der Erfassung individueller AfA-Läufe, bspw. aufgrund einer nachaktivierungspflichtigen Reparatur zu einer Erhöhung der unterjährigen AfA-Beträge, die aber bei den Fördermitteln nur gleichmäßig berücksichtigt werden.

Die Abweichungen konnte ich so über:

1) Auswertungen-->Anlagevermögen-->Buchungsliste

2) Auswertungen-->Anlagevermögen-->Fördernachweis nach Landesrecht

ermitteln und je Wirtschaftsgut überprüfen.

Dabei sind dann auch die jeweiligen Mehrauflösung der Fördermittel ersichtlich gewesen.

Das Ganze hat länger gedauert, da ich die alten Buchungslisten nicht mehr einsehen und damit auch die Auflösung der Fördermittel nach der Erzeugung der Abschreibungen je Wirtschaftsgut nicht mehr monatsweise prüfen konnte. Dafür musste nun jeder Monat des Fördernachweises geprüft und abgeglichen werden.

Gibt es hier eine Möglichkeit, die übergebenen Buchungslisten nach Verarbeitung der Buchungen aus der Anlagenbuchhaltung nochmals auszugeben?

Die Protokoll-Datei gibt leider nur eine konsolidierte Form der Buchungen je Konto und nicht je Wirtschaftsgut aus.

Mit freundlichen Grüßen

A. Steingröver

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Heike_Rastogi
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo A.Steingröver,

nachdem die erzeugten Buchungen in der Anlagenbuchführung als gebucht gekennzeichnet wurden, werden diese in der Buchungsliste nicht mehr aufbereitet.

Es gibt leider auch keine andere Möglichkeit, die übergebenen Werte auf Inventarebene auszugeben.

Aus diesem Grund habe ich Ihren Auswertungswunsch an unsere Entwicklungsabteilung weitergeleitet, die diesen auf Umsetzung prüfen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Rastogi

Service Anlagenbuchführung

DATEV eG

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steingröver
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Hallo Frau Rastogi,

herzlichen Dank für die Rückmeldung und Ihnen ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße

A. Steingröver

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letzte Antwort am 23.09.2016 10:29:48 von steingröver
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