Es geht um die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG zu Buchwerten. Jetzt stellt sich ganz praktisch die Frage, ob als Gegenkonto zu den einzelnen Positionen des eingebrachten Anlagevermögens Konto 9000 (also EB-Wert) verwendet werden muss oder ob die Wirtschaftsgüter als Zugänge erfasst werden müssen. Weiß das jemand?
Hallo Frau Bakszas,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Die Antwort auf Ihre Frage lautet: Kommt ganz drauf an...
Werfen Sie doch mal einen Blick in unser Dokument Anlagenbuchführung: Umwandlung (Verschmelzung / Vermögensübertragung / Formwechsel / Buchwertfortführung).
Mit freundlichen Grüßen
Martin Irsigler
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEV eG