Hallo Leute,
kann man über DATEV einen Erstattungsantrag für gez. und erstattungsfähige österreichische Umsatzsteuer stellen?
Bisher hatte ich das immer über das BZStOnline direkt gemacht.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß A.. Martens
Ja, geht recht einfach über die "EU-Vorsteuervergütung". Allerdings muss auch hier vorab eine Registrierung beim BZSt durchlaufen werden.
Grüße
Andreas Lander
Danke für die Info.
Dann werde ich das einmal testen.
Gruß A. Martens
Achtung!
Die Registrierung beim BZSt für das Erstattungsverfahren ist mit der Vorsteuervergütung nicht kompatibel und muss erneut durchgeführt werden. DATEV benötigt die BOP Zugänge und die sind etwas schwer auf der BZSt Seite zu finden. Es gibt aber gute InfoDB HowTos.
Hallo Herr Lander,
wissen Sie zufällig auch, wie man die laut Präferenzliste für Frankreich benötigte Vollmacht übermittelt, wenn man DATEV EU Vorsteuervergütung benutzt? Den Antrag habe ich soweit fertig und versandt, nur wie die Vollmacht dazu jetzt ankommen soll ist mir schleierhaft.