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Erleichterungen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus

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DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Wenzel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 1
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Hallo Community,


anlässlich des anstehenden Umsatzsteuertermins am 10.04.2020 möchten wir Sie auf folgende Erleichterungen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus aufmerksam machen:


• Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
• Antrag auf zinslose Stundung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen


Alle Informationen dazu finden Sie hier:
 Erleichterungen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus (Dok.-Nr.: 1008862)


Das Dokument wird laufend aktualisiert.

 

Weitere Unterstützungsangebote:
• Auf unserer Seite www.datev.de/corona informieren wir Sie aktuell über Maßnahmen und Angebote für Kanzleien und Unternehmen, um Sie in der Corona-Krise bestmöglich kurz-, mittel- und langfristig zu unterstützen. Die Seite wird laufend aktualisiert.

 

• In der aktuellen Ausgabe des DATEV Trialog haben wir Wichtige Tipps und Infos für Unternehmer zu Corona für Sie zusammengestellt.

 

• Alle Formulare für die Anträge zu Steuererleichterungen stehen Ihnen seit 02.04.2020 in der Vorlagenverwaltung unter "Vorlagen zur Schriftguterstellung - Mustervorlagen - Corona-Steuererleichterungen" zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus - Formulare

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