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Erhaltene Kreditkartenbezahlungen über VR Payment

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letzte Antwort am 19.04.2023 11:49:30 von Martina_Harwarth
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Gelöschter Nutzer
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Mandant hat erstmalig Kreditkartenzahlungen per VR-Payment GmbH akzeptiert.

 

Kann man dieses separate  VR-Payment-Konto auch über das RZ einspielen? 

Gibt es automatisierte Möglichkeiten an diese Kontenbewegungen für die Buchhaltung zu kommen?

metalposaunist
Unerreicht
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Soweit ich weiß, können Kreditkarten eine eigene IBAN seitens der VR Bank bekommen, die per RZ-Bankinfo automatisiert an DATEV übertragen werden können. 

 

Muss man mit der VR Bank einmal sprechen.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Gelöschter Nutzer
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Es handelt sich hier NICHT um ein Kreditkartenkonto!

 

Es handelt sich um ein Unterkonto, der Kartenzahlungen der Kunden des Mandanten.

Die VR überweist die EC Kartenzahlungen auf das Geschäftskonto.

Die Kunden, die mit Kreditkarte am Kartenleser bezahlt haben, werden separat über ein Unterkonto geführt und einmal wöchentlich als Sammelbuchung  unter Abzug von Disagio und Umsatzsteuer auf das Geschäftskonto des Mandanten überwiesen.

 

Zu diesem Unterkonto gibt es einmal im Monat einen Kontoauszug.

 

Da die Kunden des Mandanten z.T. recht hohe  - auch 4 stellige - Rechnungsbeträge mit Karte bezahlen, muss ich das Unterkonto buchen. Sonst bekomme ich zum Monatswechsel Probleme mit der USt-VA.

 

Ich habe die UST-VA relevanten Daten lieber elektronisch. Wenn ich auf Belege warten und die jedes mal anfordern muss...  Meine Akademis wissen nicht, was ein Kontoauszug ist und schicken mir die wildesten Transaktionsaufstellungen, die nicht abstimmbar und unvollständig sind. 

 

M.a.W. es spart Zeit, wenn ich mir Zahlungseingänge und Ausgangrechnungen aus Vorsystemen ziehen kann.  

Wenn sie ihre Vorsteuer nicht geltend machen wollen, ist mir das für die USt-VA erst einmal egal. 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer ,

 

dem Dokument  Umsätze von Kreditkartenkonten übernehmen   können Sie entnehmen, welche Möglichkeiten es aktuell zur Übernahme gibt. Bitte klären Sie mit der betroffenen Bank inwieweit für das von Ihrem Mandanten genutzte Konto eine der genannten Möglichkeiten umsetzbar ist. 

 

Viele Grüße

Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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letzte Antwort am 19.04.2023 11:49:30 von Martina_Harwarth
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