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Erfassung Anschaffung IAB manuell Auswertung

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letzte Antwort am 22.11.2023 15:40:41 von Brigitte_Schneider
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Deha
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
462 Mal angesehen

Hallo,

ich habe das Anlagevermögen auf eine neue Mandantennummer übertragen, zum 01.09.2022.

Im alten Bestand, bis 31.08.2022, war noch Anlagevermögen, zu dem ich einen IAB zuordnen kann.

Das Anlagevermögen ist auch im neuen Bestand enthalten.

Den alten Bestand möchten wir nicht mehr ändern, da bereits alles übertragen und abgestimmt ist.

Im neuen Bestand unter Erfassung Investitionsabzugsbeträge: IAB bearbeiten: Anschaffung anlegen

weist es mir dieses Anlagevermögen nicht aus, vermutlich weil das Datum der Anschaffung vor dem Beginn des neuen Bestandes (aber alles im gleichen Jahr) ist.

Gibt es eine Möglichkeit es in dieser Auswertung manuell zu erfassen? Wenn nicht, muss es dann in der Auswertung fehlerhaft stehen bleiben?

Dann kann ich es zumindest buchen bzw./und im Inventar manuell erfassen, wohl unter Bewegung:

AHK-Minderung 7g (2).

 

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
434 Mal angesehen

Hallo @Deha

 

bei der Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags werden nur die Zugänge aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr angezeigt. In einem Rumpfwirtschaftsjahr sind es anteilig die Monate, die zu dem betroffenen Wirtschaftsjahr gehören (nicht das gesamte Kalenderjahr).


Eine manuelle Auflösung des Investitionsabzugsbetrags ist in der Anlagenbuchführung nicht möglich. Hier ist die Anschaffung eines Inventars in diesem Wirtschaftsjahr zwingend erforderlich, wie es der § 7g EStG auch vorgibt. In der Auswertung Entwicklung Investitionsabzugsbeträge bleibt dieser IAB stehen. Eine individuelle Nachbearbeitung dieser Auswertung können Sie z.B. nach dem Export in Excel vornehmen.


Die Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags können Sie in Kanzlei-Rechnungswesen buchen. Die Konten dazu finden Sie in folgendem Dokument:
Konten zum Buchen von Investitionsabzugsbeträgen

Unabhängig davon können Sie die AHK-Minderung (§7g (2) EStG) in dem angeschafften Inventar manuell erfassen (im Register Bewegung | Neue Bewegung anlegen | AHK-Minderung (§7g (2) EStG).

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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letzte Antwort am 22.11.2023 15:40:41 von Brigitte_Schneider
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