Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Im Kalenderjahr 2021 und 2022 liegen Eingangsrechnungen von Bauleistern vor, diese leider mit 19% ausgestellt wurden.
Nun geht es um die korrekte Vorgehensweise beim Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger) für die Anfrage einer Rechnungskorrektur beim Bauleister, damit nicht die Steuer nach §13b geschuldet wird und zusätzlich die Vorsteuer zurückgezahlt werden muss.
Ist es richtig Stornorechnungen für die Altjahre auf das heutige Datum und fortlaufender Rg-Nr. zu schreiben und ebenfalls die korrekte "neue" 13b-Rechnung auf das heutige Datum zu erfassen?
Damit beim Leistungsempfänger wegen Versagung des Vorsteuerabzugs keine Zinsen berechnet werden, müsste der Leistende nach Berichtigung der Rechnung den bei sich ergebenden Vergütungsanspruch an den Leistungsempfänger abtreten. Es müsste weder der Bauleister die "Umsatzsteuer" an den Leistungsempfänger noch der Leistungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurück zahlen. Korrekt? Gibt es eine Vorlage für diese Abtretungsanzeige beim Finanzamt?
Leute, man kann nicht alles haben. Die Rechnungslegung liegt jetzt ja schon einige Jahre zurück.
Da kann es dann auch schon mal vorkommen, dass Zinsen anfallen.
Für die Korrektur von 13b-Rechnungen gelten die gleichen Korrekturvorschriften, wie für alle anderen Rechnungen auch.
Beim Finanzamt gibt es Formulare für Abtretungserklärungen, wenn die Vorgehensweise über die Abtretung der Steuerforderungen durch die Finanzverwaltung genehmigt wurde.