Ich habe eine Eingangsrechnung aus Österreich für eine Bereitstellung einer Datenbank Nutzungszeitraum 2017.
Die Rechnung hat Rechnungsdatum 2018 .
Normalerweise buche ich ja in 2017 mit nettobetrag und vorsteuer auf 1548. Aber hier ist ja keine Steuer ausgewiesen.
Wie verhalte ich mich jetzt?
Hallo,
ich empfehle Ihnen eine aussagekräftige Überschrift, dann wird Ihnen sicher schneller geholfen. Sie können diese noch nachträglich ändern, indem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
Schönes Wochenende.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Frau Schmidt!
Bitte prüfen Sie sicherheitshalber, ob folgender Sachverhalt zugrunde liegt:
Ein österreichischer Unternehmer ermöglicht einem inländischen Unternehmer in 2017 die Nutzung einer Datenbank. Diese sonstige Leistung stellt der österreichische Unternehmer dem inländischen Unternehmen in 2018 in Rechnung.
Die Umsatzsteuerschuld für diese sonstige Leistung geht auf den inländischen Unternehmer über. Zugleich ist er berechtigt diese Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen.
Umsatzsteuerlich ist - da wohl keine Automatikkonto genutzt werden kann - mit dem USt-Schlüssel "94" zu buchen. Dieser Umsatzsteuerschlüssel generiert sowohl die Umsatzsteuerschuld als auch in gleicher Höhe den Vorsteuerbetrag und erfaßt beide Beträge auf den zutreffenden Umsatz- und Vorsteuerkonten.
Der Aufwand und die Verbindlichkeit sind in der Bilanz zum 31. 12. JJ netto auszuweisen.
Wenn man ein großes buchhalterisches Herz hat, erfolgt auch die umsatzsteuerliche Abwicklung in JJ.
Da die Rechnung aber erst in 2018 vorlag, wäre es richtig die umsatzsteuerliche Abwicklung in 2018 vorzunehmen.
MfG
MJF