Es stört unnötig, finde ich, dass Aufträge aus Sammel-LS-Dateien je Fälligkeitsgruppe einzeln mit mTAN freigegeben werden müssen. Da scheint es eine Unterschiedung nach Fälligkeitstag zu geben. Ist das technisch oder kaufmännisch wirklich nötig?
Hallo Herr Petersen,
die Eingabe mehrerer TANs ist technisch bedingt und leider notwendig.
Die TAN legitimiert exakt einen Zahlungsauftrag, und dieser kann nur exakt ein Ausführung-/Fälligkeitsdatum haben (das gilt für Überweisungen und Lastschriften gleichermaßen).
Der Zahlungsverkehr prüft (unter anderem) das Datum und splittet einen Auftrag (wie es bei der Lastschriftübergabe aus der Rechnungsschreibung z.B. passiert) bzw. verhindert das nachträgliche Zusammenfassen per Kontextmenü, indem Ihnen im Zusammenfassungsdialog nur fachlich zusammenfassbare Zahlungsaufträge angeboten werden.
Für diesen Fall ist das EBICS-Verfahren dankbarer: dort können Sie alle Zahlungsaufträge markieren und mit einer PIN-Eingabe Ihrer SmartCard unterschreiben.
Uwe Heger
Produktmanagement und Service Zahlungsverkehr
DATEV eG