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E-Bilanz und Steuererklärungen nach Mandantenübertrag übermitteln

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letzte Antwort am 17.01.2023 13:49:07 von Bettina_Dotzauer
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silviawölfel
Beginner
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Hallo Zusammen, 

 

die Fibu und der Lohn eines Mandanten sollen demnächst per Mandantenübertrag an ein anderes Mitglied übertragen werden. 

 

Wir werden allerdings zu einem späteren Zeitpunkt (nach durchgeführtem Mandantenübertrag) noch den Jahresabschluss erstellen und dem anderen Mitglied die Jahresabschlussbuchungen per DATEV-Export zur Verfügung stellen. 

 

Ist es nach einem Mandantenübertrag dennoch noch möglich die E-Bilanz und die Steuererklärungen elektronisch zu übermitteln?

 

Vielen Dank

DATEV-Mitarbeiter
Bettina_Dotzauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
266 Mal angesehen

Hallo @silviawölfel,

 

solange der Bestand und die Steuererklärungen unter Ihrer Beraternummer angelegt ist, können Sie auch nach dem Übertrag die Daten ans Finanzamt senden.

 

Schöne Grüße

 

Bettina Dotzauer

Service Jahresabschluss & Anlagenbuchführung

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letzte Antwort am 17.01.2023 13:49:07 von Bettina_Dotzauer
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