Hallo Zusammen,
die Fibu und der Lohn eines Mandanten sollen demnächst per Mandantenübertrag an ein anderes Mitglied übertragen werden.
Wir werden allerdings zu einem späteren Zeitpunkt (nach durchgeführtem Mandantenübertrag) noch den Jahresabschluss erstellen und dem anderen Mitglied die Jahresabschlussbuchungen per DATEV-Export zur Verfügung stellen.
Ist es nach einem Mandantenübertrag dennoch noch möglich die E-Bilanz und die Steuererklärungen elektronisch zu übermitteln?
Vielen Dank
Hallo @silviawölfel,
solange der Bestand und die Steuererklärungen unter Ihrer Beraternummer angelegt ist, können Sie auch nach dem Übertrag die Daten ans Finanzamt senden.
Schöne Grüße
Bettina Dotzauer
Service Jahresabschluss & Anlagenbuchführung