Bei einer KG bleibt nach der Ergebnisverwendung ein Bilanzgewinn von 0 übrig. Der E-Bilanz Assistent meckert wegen der 0 und sagt: Die Position Bilanzgewinn darf nicht werthaltig sein. Ich soll einen Haken bei Berichtsinformation setzen, dass die Position werthaltig ist... aber wenn ich das mache, dann kommen gleich mal 5 andere Fehlermeldungen (zum Glück mit Verweis in die Info-DB, aber auch das hilft nicht) und man dreht sich andauernd im Kreis...
Wo genau ist der Denkfehler?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das Problem hatte ich auch gerade, da eine leere GuV nicht akzeptiert wurde (war aber wirklich nichts passiert , nicht mal Veröffentlichungskosten, da eine Konzerntochter und der StB macht solche Jahresabschlüsse als Liebhaberei...).
Da ich eigentlich keinen Steuerbilanzbereich benötige, habe ich trotzdem einen angelegt und solange rumgebucht, bis alle Meldungen weg waren 🙂
Hallo Herr Hoffmann,
die E-Bilanz Taxonomie unterscheidet grundsätzlich zwischen "werthaltigen" Positionen (z. B. 0,1,2...) und "nicht werthaltigen" Positionen (Nil = not in list).
Eine "werthaltige" Position liegt immer dann vor, wenn Buchungen bezüglich einer Position exisiteren (auch wenn diese rechnerisch 0 ergeben). Der Ausweis des Bilanzgewinns von 0 ist aus Sicht der Taxonomie daher eine "werthaltig" Position, die sich rechnerisch aus dem Jahresüberschuss abzgl. Ergebnisverwendung ergibt.
Nil, also "nicht werthaltig" bedeutet, dass keinerlei Buchungen für die entsprechende Position vorhanden sind. Dies wäre bezüglich des Bilanzgewinns/-verlusts nur dann, wenn keine Ergebnisverwendung vorliegt und somit kein Ausweis des Bilanzgewinns/-verlusts erfolgt.
Wenn eine Ergebnisverwendung vorliegt muss daher der Haken "Bilanz enthält Bilanzgewinn/-verlust" immer gesetzt werden (auch bei einem Bilanzgewinn von 0).
Zu den anderen Fehlermeldungen, die bei Ihnen auftreten wenn der Haken gesetzt wird, kann ich leider ohne weitere Informationen keine Auskunft geben. Sollten Sie Fragen hierzu haben können Sie sich aber auch gerne via Servicekontakt bei uns melden.
Mit freundlichem Gruß
Melanie Platzöder
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
Vielen Dank für die Antwort, dies hilft uns schon mal weiter!
Viele Grüße aus München
Hallo Herr Schmitz,
enthält Ihre GuV keine Werte, so tragen Sie im Assistentenschritt Ergänzung E-Bilanz in die GuV in die Zeile Jahresüberschuss und in der Bilanz in der Zeile Jahresüberschuss den Wert 0 ein. Dies sind aus Sicht der Finanzverwaltung "Musspositionen" die werthaltig sein müssen.
Da Sie in diesem Falle wahrscheinlich auch keine Ergebnisverwendung haben, darf der Haken bei "Bilanz enthält Bilanzgewinn/-verlust" nicht gesetzt sein.
Mit freundlichem Gruß
Melanie Platzöder
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
Da Sie in diesem Falle wahrscheinlich auch keine Ergebnisverwendung haben, darf der Haken bei "Bilanz enthält Bilanzgewinn/-verlust" nicht gesetzt sein.
Hallo Frau Platzöder,
vielen Dank für die Rückmeldung. Leider habe ich einen Bilanzgewinnvortrag, den ich nun m.E. unverändert fortschreiben müsste. Handelsrechtlich habe ich das so offengelegt; bei der E-Bilanz für das Finanzamt gibt es nun einen Gewinnvortrag und keine Haken...
Viele Grüße
Jupp Schmitz