Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meinem Problem habe ich bisher nur dieses Dokument gefunden:
https://apps.datev.de/dnlexka/document/1080845
Normalerweise müsste die Aufteilung auf Kostenstellen des über den Kontoauszugsmanager geholten Umsatzes beim Debitorenausgleich intuitiv automatisch zumindest für die Kanzlei laufen.
Aus dem Rechnungsprogramm erhalte ich die Rechnungsbuchungen mit der Aufteilung auf Kostenstellen und Kostenträge.
Beim Einspielen der Bankbuchung erfolgt der Debitorenausgleich.
Blöd dabei, dass die Buchung nicht automatisch aufgeteilt wird. Sofern nur eine Kostenstelle und ein Kostenträger in der Rechnung ist, kann ich mir diese aus der Rechnungsbuchung mit F7 holen. Bei mehreren Kostenstellen in einer Rechnung, was in einer Kanzlei die Regel ist, darf man dann mit der Rechenmaschine rechnen und jeweils die Aufteilung starten.
Füge ich, wie bei einem Bilanzierenden keine Kostenstellen hinzu, ist die Kostenstellenrechnung für die EÜR falsch.
Gibt es eine Lösung?
Falls es keine gibt, wann wäre eine Lösung zu erwarten? Wie ist die Priorität von so etwas, vor oder nach Klartax? (Mit dem sich die Datev so die letzten zwei Jahre vor Corona beschäftigt hat ...)
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jan Niklas
Hallo Jan_Niklas,
aktuell wird nach Rechnungsnummer und Steuersachverhalt differenziert und dann die Zahlungsbuchung ggf. aufgeteilt.
Die Kostenstellen als weiteres Differenzierungs- und Aufteilungsmerkmal mit aufzunehmen ist aktuell nicht geplant. Grund hierfür: die geringe Anzahl der Nennungen an diesem Wunsch im Vergleich zum voraussichtlich benötigten Umsetzungsaufwand.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Wehner
Produktstrategie & Anforderungsmanagement Kanzlei-Rechnungswesen
DATEV eG