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EÜR, Konto Aufteilung der Verbindlichkeiten nach Steuersätzen, Zweck?

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letzte Antwort am 12.04.2018 09:27:59 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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Ich bin gerade dabei eine EÜR zu bearbeiten, bei der mit Kreditoren gebucht wird. Damit in die Zeilen 25 Waren und 49 gezahlte Vorsteuer der EÜR die richtigen Werte übergeben werden, habe ich die Vorsteuer der noch offenen Verbindlichkeiten umgebucht (9896 an 9899). Mit den Werten, die jetzt in der EÜR stehen bin ich auch zufrieden. Jedoch ist laut LEXinform 5360528 noch folgender Buchungssatz nötig, wodrin ich keinen Sinn sehe:

1609/3309

Gegenkonto 1605-1607 bei Aufteilung der Verbindlichkeiten nach Steuersätzen (EÜR)/Gegenkonto 3305-3307 bei Aufteilung der Verbindlichkeiten nach Steuersätzen (EÜR)

an

1605/3305

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum allgemeinen Umsatzsteuersatz (EÜR)

An den Werten in der EÜR ändert es in meinem Fall nichts.

Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen.

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hartung,

Sie haben Recht. Für den korrekten Ausweis der EÜR ist in diesem Fall nur die Umbuchung der Vorsteuer der noch offenen Verbindlichkeiten Konto 9896 an Konto 9899 nötig.

Die in dem Dokument 5360528 zitierten Buchungen haben keine Auswirkung auf die Einnahmen-Überschussrechnung. Die Formulierung in dem Dokument passen wir an.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bosch-Frühauf

Produktmanagement Kanzlei-Rechnungswesen (Jahresabschluss)

DATEV eG

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letzte Antwort am 12.04.2018 09:27:59 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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