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Datenimport Lexoffice falsche Werte

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letzte Antwort am 21.11.2023 11:04:29 von AndreaT
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AndreaT
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Liebe DATEV,

liebe Community,

 

einer meiner Mandanten hat selbst in lexoffice gebucht und ich möchte nun über DATEV den Jahresabschluss erstellen. 

Er ist 4/3-Rechner, hat aber in lexoffice Bilanzierer hinterlegt und auch so gebucht. Daher bekomme ich über den Datenimport natürlich falsche Zahlen. Der lexoffice Support war hier auch nicht hilfreich, es hieß, dass es direkt im Programm umgestellt werden müsse, aber nachträglich wohl nicht möglich sei.

Hat hier bereits jemand Erfahrungen gemacht? Meine einzige Idee wäre noch, Jahresverkehrszahlen einzubuchen und parallel über lexoffice abzustimmen. Gibt es vielleicht noch schönere Möglichkeiten?

 

Vielen Dank vorab und herzliche Grüße

metalposaunist
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@AndreaT schrieb:

aber nachträglich wohl nicht möglich sei.


Und warum nicht 🤔? Im Steuerberaterportal von lexOffice kann ich das 1A ändern 😊. Aber auch nur dann, wenn es der Unternehmenstyp es erlaubt. Eine GmbH kann nur bilanzieren. Da gibt's EÜR gar nicht als Auswahl. 

 

Und damit sowas nicht passiert, kann der Steuerberater all diese Einstellungen selbst vorbelegen und dem Mandanten diese Arbeit abnehmen. 

 

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#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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AndreaT
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Entschuldigung, das hab ich etwas missverständlich formuliert. Laut dem Support kann man es natürlich ändern, aber die bisher gebuchten Sachverhalte werden dadurch nicht richtig angepasst. Wodurch es dann ja aktuell nichts bringt. 

Es handelt sich um ein normales Einzelunternehmen, daher ist EÜR möglich.

Herzliche Grüße

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metalposaunist
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@AndreaT schrieb:

aber die bisher gebuchten Sachverhalte werden dadurch nicht richtig angepasst. 


Bin mir nicht sicher, ob das stimmt. Hast Du Dich auf die Aussage vom Support blind verlassen oder es auch einfach mal ausprobiert? Statt Buchungsdatenservice kann man mit dem Rechnungsdatenservice auch nur die Belege und Belegdaten übernehmen statt vollständige Buchungen. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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AndreaT
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Aktuell hab ich das einfach geglaubt. Problematisch ist auch, dass der Mandant alles selbst gebucht hat, bevor er zu mir kam. Daher brauche ich definitiv alle Buchungssätze. Erschwerend kommt hinzu, dass ab 06.08.2023 die Betriebsaufgabe beginnt, d.h. Umstellung auf Bilanz und ich nicht sicher bin, wie das in lexoffice nachträglich eingestellt werden kann, da ja bereits alles von ihm gebucht wurde.

metalposaunist
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@AndreaT schrieb:

Problematisch ist auch, dass der Mandant alles selbst gebucht hat, bevor er zu mir kam. Daher brauche ich definitiv alle Buchungssätze. 


Sofern der Mandant buchhalterische Kenntnisse hat, sollten die Daten in lexOffice ja zu 95% stimmen. Wenn aber EÜR / Bilanz schon nicht stimmt, habe ich da kein gutes Bauchgefühl 😕. Du kannst ja ins lexOffice des Mandanten lesend schauen und Dir schon mal einen Überblick über die Konten schaffen. Wenn auf 1370 oder 1590 viele Beträge liegen, hm. 

 

Ob man lexOffice nachträglich nochmal aufräumt oder nun 1x falsche Daten übernimmt; einen Strich zieht und ab Tag X richtig mit lexOffice arbeitet und in DATEV einmal aufräumt, muss man selbst schauen. So oder so ähnlich würde ich's machen. Aber wenn man die Buchungen in lexOffice zu 95% eh alle neu macht und umbucht, würde ich per Rechnungsdatenservice mir nur die Belege und Belegdaten ziehen und dann selbst neu, richtig und 1x buchen. Oder man zieht sich parallel einen manuellen Export und öffnet sich zusätzlich die Excel Tabelle, aus der man noch Informationen entnehmen kann. Da bin ich leider kein Buchhalter und kann zum genauen Best Practice leider nichts sagen. 

 

Aber das Grundproblem ist dann eher, dass man die eigene Software möglichst richtig nutzt. Sonst hilft diese nicht und man produziert viel digitalen Datenmüll, den man nicht verwerten kann. Ist mit anderen Tools (sevDesk, personio, HRworks, ...) nicht anders.  

 

EDITH: Und weil man sich überm Ausmaß der eigenen Handlung nicht immer bewusst ist, was lexOffice im Hintergrund für einen alles macht: Stimmen die Zahlen nicht, kann man sich auch als Unternehmer nicht drauf verlassen und lexOffice als Unterstützung ist keine. Wenn der Mandant dann sagt, lexOffice nutze er ja nur für seinen Berater - hm. Dann kommt man mit solch AddOns wie Adam - lexoffice nicht weit, weil das AddOn dann falsche Daten als Grundlage zur Berechnung nimmt und damit auch keine korrekten Auswertungen treffen kann. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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AndreaT
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Ja, da bin ich komplett bei dir. Ich werd nochmal mit ihm reden, da ich bei seinen Buchungen tatsächlich kein gutes Gefühl habe. 

Vielen Dank für deine Unterstützung und einen schönen Tag 🙂 

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letzte Antwort am 21.11.2023 11:04:29 von AndreaT
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