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Corona Soforthilfe Bayern - Unterstützung durch Datev?

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letzte Antwort am 21.12.2022 10:35:26 von AKW
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tax
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

in Bayern werden alle Soforthilfeempfänger an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfen erinnert. Wir werden mit Anfragen von Mandanten überschüttet. Es muss der tatsächliche Liquiditätsengpass berechnet werden.

 

 

Gibt es hier von Seiten der Datev Unterstützung, evtl. Tool für Kanzlei-Rechnungwesen?

 

 

VG

 

Tax

AKW
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Gab es damals für BaWü und die anderen Bundesländer leider auch nicht. 

 

Da auch der Liquiditätsüberschuss herangezogen wird, habe ich es damals so gemacht, dass ich die Banken in Excel exportiert hab, die entsprechende Vorsteuern herausgerechnet hab, die nicht anrechenbaren Ausgaben neutralsiert hab und dann geschaut, ob wir in die Nähe der Förderfähigkeit kommen. 

 

Wenn knapp dran, hab ich mich weiter reingekniet. Wenn ganz weit weg, dann so mit dem Mandanten kommuniziert. 

 

Grüße AKW

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DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @tax ,

 

zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses der Soforthilfe bieten wir keine Unterstützung mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen an.

 

Bitte erfassen Sie das Formular "Zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses der Soforthilfe" manuell.

 

Alternativ können Sie zur Ermittlung der Werte die Auswertungen, z. B. Kontoblatt, Arbeitskonto oder die Buchungsübersicht, verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
466 Mal angesehen

@Ivonne_Lindt  schrieb:

Hallo @tax ,

...

Alternativ können Sie zur Ermittlung der Werte die Auswertungen, z. B. Kontoblatt, Arbeitskonto oder die Buchungsübersicht, verwenden.




 

Machen Sie sich lustig über mich?

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AK21
Einsteiger
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370 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich hänge mich hier mal dran...

 

Ich habe jetzt mal 3 "Überprüfungen" durchgeführt - bei allen kommt raus, dass die erhaltene Hilfe vollständig zurückzuzahlen ist. 

 

Das liegt im wesentlichen daran, dass im Betrachtungszeitraum ja noch haufenweise Zahlungen auf Rechnungen von vor dem Lockdown eingegangen sind. Der Liquiditätsengpass liegt bei den meisten daher in den Monaten danach...

 

Gibt es eine Möglichkeit, den Betrachtungszeitraum dahingehend anzupassen? Any ideas? 

 

Viele Grüße

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AKW
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
366 Mal angesehen

Wenn ich es richtig aus dem FAQ lese, dann habe ich maximal die Möglichkeit die 3 Monate die auf die Antragstellung folgen zu wählen, anstatt drei Monate direkt ab Antragstellung:

 

AKW_0-1671615300120.png

 

 

Grüße AKW

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letzte Antwort am 21.12.2022 10:35:26 von AKW
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